Lärmaktionsplanung der Stadt Warendorf

Foto: Pixabay

Öffentliche Auslegung der Entwurfsfassung des Lärmaktionsplanes 2018

Um Lärmauswirkungen und Lärmprobleme in ihrem Gemeindegebiet zu regeln, sind die Kommunen aufgrund von Vorgaben der Europäischen Union gemäß § 47 d Bundes- immissionsschutzgesetz verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen.

Hierbei sollen die Örtlichkeiten im Umfeld von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrs-aufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Zügen sowie Großflughäfen untersucht werden. Als Hauptverkehrsstraßen gelten hierbei Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen. In der Verantwortung der Kommunen und Kreise liegende Straßen gehören nicht dazu.

Der Lärmaktionsplan gibt einen Überblick über die Art und Stärke des Umgebungslärms und zeigt Wege zur Lärmminderung auf. Innerhalb Warendorfs ist in diesem Zusammenhang der Straßenverkehrslärm relevant.

Der erste Lärmaktionsplan der Stadt Warendorf wurde im Jahre 2013 aufgestellt. Da der Plan spätestens nach fünf Jahren zu überprüfen und zu aktualisieren ist, wurde das Büro lngenieurplanung IPW aus Wallenhorst im Mai  2018 seitens der Verwaltung mit der  Fortschreibung des Planes beauftragt. Ein entsprechender Entwurf lag im September vor.

Der Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss des  Rates  hat  diesen Entwurf in seiner Sitzung am 31.10.2018 beraten und angenommen. Es wurde beschlossen, den Plan zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger öffentlich  auszulegen sowie die Fachbehörden um Stellungnahme zu bitten.

In diesem Zusammenhang möchte die Stadt Warendorf darauf hinweisen, dass der Entwurf des Lärmaktionsplanes in der Zeit vom 12.11. bis 11.12.2018 bei der Stadtverwaltung Warendorf im Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (Alles Lehrerseminar), 48231 Warendorf, während der Öffnungszeiten (montags bis  donnerstags  von  08:30  Uhr  bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr) sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminabsprache zur Information öffentlich ausliegt. Das Team der Stadtplanung gibt Ihnen gerne Auskunft über das Thema und erläutert die Einzelheiten der Planung. Außerdem können Sie Ihre Anregungen oder Bedenken zur Lärmaktionsplanung innerhalb der Auslegungszeit schriftlich oder zur Niederschrift vortragen.

Der Planentwurf  ist zudem im Internet unter www.o-sp.de/warendorf/start.php