Schon am Wochenende war deutlich sichtbar, dass die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Warendorf soziale Kontakte reduziert haben. Nun gibt es auch rechtliche Klarheit, was den Aufenthalt in Gruppen und Abstände zu anderen Personen betrifft.
„Das ist gut so“, sagt Landrat Dr. Olaf Gericke, der sich bei den Bürgern ausdrücklich für ihr schon in den letzten Tagen besonnenes Verhalten bedankt. „Die Rechtsverordnung des Landes bringt uns nun endlich Klarheit“, zeigt er sich erfreut über die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus – kurz CoronaSchVO. „Wo jede Kommune in den letzten Wochen Allgemeinverfügungen erlassen musste, gibt es jetzt landesweit einheitliche Regelungen.“
Verstöße gegen diese Vorgaben können mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt werden. „Die Rechtsverordnung ist eben keine Empfehlung, sondern für alle gültiges Recht“, stellt der Landrat klar. Die örtlichen Ordnungsbehörden können bei den Kontrollen auch von der Polizei unterstützt werden.
Die Rechtsverordnung des Landes NRW kann online unter www.kreis-warendorf.de eingesehen werden. (Kreis Warendorf)
Landrat Dr. Olaf Gericke bedankte sich bei den Bürgerinnen und Bürgern im Kreis für ihr besonnenes Verhalten.