Den besten Schutz vor einer Infektion bietet das konsequente Abstandhalten zu anderen Personen. Gleichwohl können physische Barrieren, wie z.B. das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung den Schutz dort erhöhen, wo das Abstandhalten nicht zu jeder Zeit und von jedem eingehalten werden kann.
Um den Schutz der Besucherinnen und Besucher der Verwaltung weiterhin zu verbessern, besteht ab dem 08.05.2020 in den Dienststellen der Verwaltung eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Die Verpflichtung besteht sowohl für Besucherinnen und Besucher als auch für Beschäftigte soweit ein Mindestabstand von 1,5 m nicht durchgängig gewährleistet werden kann.