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Noch 123 Photovoltaikanlagen förderfähig

Im 1.000-Solardächer-Programm im Kreis Warendorf stehen noch Fördermittel für 123 Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden in Privatbesitz zur Verfügung. Deshalb wird vom 19.06.2023 bis 02.07.2023 ein zweites Bewerbungsfenster geöffnet.

Informationen zu den Fördervoraussetzungen und die Förderrichtlinie zum kommunalen Förderprogramm „1000 PV-anlagen im Kreis Warendorf“  finden Sie unter www.sonnendach.waf.de

Dort ist ab 19.06.2023 auch der Antragsassistent eingestellt.
Gefördert werden neu zu errichtende PV-Anlagen ab einer Mindestgröße von vier Kilowatt-Peak mit einem Pauschalbetrag von 500 Euro.
Die Vergabe erfolgt nach dem „Windhund-Prinzip“ – schnell sein lohnt sich also. Für den Förderantrag ist das Angebot eines Fachbetriebes notwendig. Der endgültige Auftrag kann im Nachhinein allerdings auch an ein anderes Fachunternehmen vergeben werden. Er darf jedoch erst vergeben werden, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt.

Außerdem ist ein Eigentumsnachweis notwendig, denn nur die Eigentümer des jeweiligen Gebäudes dürfen laut Förderrichtlinie auch Antragsteller und Fördermittelempfänger sein. Das ist auch bei der Schlussrechnung zu beachten.