Beelen. Die Gemeinde Beelen teilt mit, dass die Abfallwirtschaftsgesellschaft des Kreises Warendorf den Recyclinghof in Beelen, Tich 4, ab Samstag, dem 25. April 2020, zu den gewohnten Öffnungszeiten, 09.00 Uhr – 13.00 Uhr, unter strengen Sicherheitsauflagen und Einhaltung klarer Regeln zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Bürgerinnen und Bürger wieder öffnen wird.
Es gelten folgende Regeln:
– Einfahrt nur nach Aufforderung
– pro Fahrzeug maximal zwei Personen
– keine Hilfestellung durch das Personal
– das Fahrzeug darf nur auf Anweisung verlassen werden
– Minderjährige dürfen das Fahrzeug nicht verlassen
– Abstand zu anderen Kunden und Personal jederzeit mindestens 2 Meter
– an jedem Container dürfen sich maximal zwei Personen gleichzeitig aufhalten
– Abfälle möglichst vorsortiert anliefern, um kurzen Aufenthalt zu ermöglichen
– Abfälle sind zügig abzuladen
– Tragen von Mundschutz und Handschuhen wird empfohlen
– Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten
Durch diese Zugangsbeschränkungen, die die Sicherheit gewährleisten, kann es zu Wartezeiten kommen, vor allem zu Beginn und gegen Ende der Öffnungszeiten. Aus diesem Grunde werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten noch einmal abzuwägen, ob die Notwendigkeit besteht, Abfälle unbedingt jetzt zu entsorgen.
Die Abfallwirtschaftsgesellschaft geht davon aus, dass die Recyclinghöfe offen gehalten werden können. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass tagesaktuelle Bedingungen (z.B. weitergehende Einschränkungen wegen der Infektionslage, Bildung von Menschenansammlungen) eine vorübergehende Schließung notwendig machen.