• Unfallforscher: Wichtige Warnsignale können überhört werden
• Straßenverkehrsordnung: Gehör darf nicht beeinträchtigt sein
• Teils unterschiedliche Rechtslage im Ausland
Immer mehr Verkehrsteilnehmer nutzen Kopfhörer und Headsets, um unterwegs zu Musik zu hören oder zu telefonieren. Vielen ist offenbar nicht bewusst, dass sie sich selbst und andere damit in Gefahr bringen, warnen die Unfallforscher von DEKRA. „Wer Kopfhörer oder Headset im Straßenverkehr nutzt, läuft Gefahr, wichtige Warnsignale zu überhören und vom Verkehrsgeschehen abgelenkt zu werden. Damit geht er ein hohes Unfallrisiko ein“, so DEKRA Unfallforscherin Stefanie Ritter.
Immer öfter gibt es im Straßenverkehr etwas auf die Ohren: Nach einer Befragung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates waren 2015 rund 22 Prozent der Fußgänger und 19 Prozent der Radfahrer zumindest hin und wieder mit Kopfhörern im Straßenverkehr unterwegs. Bei den Jüngeren bis 34 Jahre war es sogar rund jeder zweite.
Gefährlich wird es für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer, wenn sie die Warnsignale von anderen Verkehrsteilnehmern nicht wahrnehmen, die sich nicht unmittelbar im Blickfeld befinden. „Wir brauchen nicht nur die optischen, sondern auch die akustischen Signale und Informationen, um uns sicher im Straßenverkehr zu bewegen“, sagt Unfallforscherin Ritter. Mit aufgesetztem Kopfhörer werden je nach Lautstärke wichtige Signale weggedämpft, sei es ein hupendes Auto, das Klingeln einer Straßenbahn, die Klingel eines Radfahrers oder der Warnruf eines Fußgängers. „Kopfhörer oder Headset bringen zusätzliche Gefahren, die vermeidbar sind. Deshalb sollte man ganz darauf verzichten, wenn man im Straßenverkehr unterwegs ist, und sie lieber erst im Bus oder in der Bahn aufsetzen.“
Rechtlich ist das Tragen von Kopfhörern oder Headsets im Straßenverkehr in Deutschland nicht generell verboten. Allerdings ist der Nutzer laut § 23 (1) der Straßenverkehrsordnung dafür verantwortlich, dass das Gehör nicht beeinträchtigt wird. Das heißt umgekehrt: Wenn Kopfhörer oder Headset das Gehör beeinträchtigen, sind sie nicht erlaubt. Ob das der Fall ist, muss letztlich im Einzelfall entschieden werden.
Tatsache ist: Wer etwa das Martinshorn von Polizei oder Feuerwehr überhört, muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen. Deutlich teurer kann es werden, wenn man in einen Unfall verwickelt wird. Der Unfallgegner kann versuchen, dem Nutzer eines Kopfhörers eine Mitschuld am Unfall anzulasten. Möglich ist auch, dass die eigene Haftpflichtversicherung wegen grober Fahrlässigkeit ihre Leistungen kürzt.
Ähnliche Regelungen wie in Deutschland gibt es in Österreich und in der Schweiz. In Frankreich dagegen droht jedem Fahrer von Auto, Motorrad oder Fahrrad ein Bußgeld von 135 Euro, wenn er mit Kopfhörer oder Knopf im Ohr ertappt wird. Auch in Spanien ist das Tragen eines Kopfhörers für Fahrer untersagt. In Portugal darf nur ein Ohr beschallt werden.