Junge Erwachsene, die eine schulische Ausbildung absolvieren, können schon jetzt BAföG für das Schuljahr 2020/21 beantragen – egal, ob sie einen neuen Ausbildungsabschnitt beginnen oder den bisherigen Bildungsgang weiterhin besuchen.
„Oft besteht Unsicherheit darüber, welcher Bildungsgang gefördert werden kann“, weiß Uta Wagner von der Abteilung für Ausbildungsförderung beim Kreis Warendorf. Sie klärt auf: „Beim Besuch der weiterführenden allgemeinbildenden Schule, also insbesondere des Gymnasiums ab Klasse 10, aber auch für den Besuch von Berufsfachschulen, die lediglich berufliche Kenntnisse und den schulischen Teil der Fachhochschulreife oder die Fachoberschulreife vermitteln, besteht kein Anspruch, wenn der Antragsteller noch bei seinen Eltern wohnt. Bei Schülerinnen und Schülern, die sich für einen Beruf qualifizieren – z.B. Kinderpfleger, Sozialassistent oder Erzieher – sieht das anders aus. Sie können auch dann Leistungen erhalten, wenn sie noch zu Hause wohnen.“ Gleiches gelte beim Besuch von Fach- und Fachoberschulklassen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen, ebenso für den Besuch von Abendhaupt- und Abendrealschulen.
Ob Schülerinnen und Schüler BAföG erhalten, hängt davon ab, ob die Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig ist und ob die persönlichen Voraussetzungen gegeben sind. Die Höhe des Förderbetrages ist abhängig von der Schulform, ob der Antragsteller bei seinen Eltern wohnt, von seinem Vermögen und Einkommen und vom Einkommen der Eltern bzw. des Ehe- oder Lebenspartners. Beim Einkommen der Eltern und der Partner ist für das kommende Schuljahr das Einkommen im Kalenderjahr 2018 maßgebend.
Die Schüler-BAföG-Sätze liegen aktuell zwischen 243 und 716 Euro im Monat. Das Schüler-BAföG wird als reiner Zuschuss gewährt, es muss – anders als das Studenten-BAföG – nicht zurückgezahlt werden.
Damit Leistungen zeitnah nach Schulbeginn ausgezahlt werden können, empfiehlt der Kreis Warendorf die Anträge zu stellen, sobald die Aufnahmebestätigung der Schule vorliegt. Fehlende bzw. unvollständige Unterlagen werden vom Amt für Ausbildungsförderung angefordert. Schulbescheinigungen müssen mit Schuljahresbeginn nachgereicht werden.
Antragsformulare stehen online unter www.bafög.de zur Verfügung. Desweiteren ist eine elektronische Antragstellung über die Seite www.bafoeg-online.nrw.de mittels eID oder De-Mail möglich. Diese technischen Verfahren ermöglichen die sichere Übermittlung von Daten und Dokumenten über das Internet; der Antrag muss dann nicht ausgedruckt werden. Weitere Auskünfte erteilt der Kreis Warendorf, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf, Sozialamt, Ausbildungsförderung, Tel. 02581 / 53-5040, -5041.
Uta Wagner (l.) und Jana Große-Halbuer von der Abteilung für Ausbildungsförderung beim Kreis Warendorf erläutern die Voraussetzungen für die Beantragung von Schüler-Bafög. – Foto: Kreis Warendorf