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Top-Konditionen für leerstehende Ladenlokale in Freckenhorst

Wer eine gute Geschäftsidee hat und sich gern in Freckenhorst selbständig machen möchte, der hat aktuell gute Chancen. Auch neue, experimentelle und kreative Nutzungen sind erwünscht.

Mit Fördergeldern aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ hat die Stadt Warendorf die Möglichkeit, leerstehende oder von Leerstand bedrohte Ladenlokalen in Freckenhorst anzumieten und durch Fördermittel für einen deutlich reduzierten Mietzins unterzuvermieten. Ziel des Zwischenerwerbs ist die Attraktivierung und dauerhafte Nutzung der leerstehenden Ladenlokale.

Interessierte Mieterinnen und Mieter haben die Chance, zwei Jahre und mit nur geringem wirtschaftlichem Risiko neue Ideen und Konzepte auszuprobieren. Hierbei sind Kreativität und Unternehmergeist zukünftiger Ladenlokalinhaberinnen und -inhaber gefragt. Aber auch potenzielle Vermieterinnen und Vermieter, die Ladenlokale mit bis zu 300 Quadratmetern anbieten, sind angesprochen.

Die Stadt Warendorf selbst nimmt hierzu die Anmietung eines leerstehenden Ladenlokals zu einem reduzierten Mietpreis vor, sofern ein Nutzungsinteresse von Dritten für das Ladenlokal besteht. Bedingung: Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer reduziert die bisherige Kaltmiete auf 85 % des bisherigen Mietniveaus. Die Weitervermietung der Ladenlokale erfolgt dann für nur 20 % der bisherigen Kaltmiete. Die Differenz zwischen den Anmietungskosten und der ermäßigten Weitervermietung wird von der Stadt Warendorf getragen, die hierzu die Fördermittel des Bundes und einen entsprechenden Eigenanteil einsetzt.

Nur Ladenlokale, die im Fördergebiet liegen, können von den Vorteilen profitieren. Eigentümerinnen und Eigentümer von leerstehenden Ladenlokalen und Interessenten, die ihre Geschäftsidee in Freckenhorst ausprobieren möchten, sind aufgerufen, sich mit der Wirtschaftsförderung der Stadt Warendorf in Verbindung zu setzen:

 

Hintergrund: Überblick über das Fördergebiet

Die Rahmenbedingungen zur Anmietung von Leerständen

  • Die Vermieterin/der Vermieter muss die zuletzt erzielte Kaltmiete um 15 % reduzieren.
  • Die Stadt Warendorf reduziert die nun angesetzten 85 % der bisherigen Kaltmiete mit Hilfe der Fördermittel um weitere 65 %-Punkte und kann damit für 20 % der bisherigen Kaltmiete an neue Nutzerinnen und Nutzer untervermieten.
  • Gefördert wird ausschließlich die Nettokaltmiete. Betriebs- und Nebenkosten müssen in voller Höhe von der Untermieterin bzw. dem Untermieter getragen werden.
  • Die Mietzeit ist grundsätzlich flexibel. Ein Mietvertrag mit der Stadt kann allerdings längstens für 24 Monate abgeschlossen werden. Die Förderung ist befristet bis zum 31.08.2025.
  • Nach Ende dieses Mietverhältnisses sollten sich die Untermieterin/ der Untermieter und die Eigentümerin bzw. der Eigentümer untereinander über eine Fortführung des Mietverhältnisses einigen.
  • Eine Förderung ist nur für Flächen bis 300 qm möglich.
  • Eine Anmietung durch die Stadt  erfolgt in enger Abstimmung zwischen Eigentümer- und Mieterschaft. Die Stadt kann nur dann einen Mietvertrag schließen, wenn die baurechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung des Untermieters gegeben sind.
  • Im Falle einer im Vergleich zur vorherigen Nutzung neuen Nutzung ist ein Bauantrag für die Nutzungsänderung erforderlich, der bei der Bauordnung der Stadt Warendorf einzureichen ist.
  • Eine Anmietung durch die Stadt ist nur möglich, wenn sich das Ladenlokal im aus der Karte ersichtlichen Fördergebiet befindet.

Auch ganz neue Ideen sind möglich!

Im Rahmen dieses Förderprogrammes sollen bewusst ganz unterschiedliche – gerne auch neue, experimentelle und kreative – Nutzungen unterstützt werden. Beispielsweise

  • Einzelhandels- oder Gastronomie Start-Ups
  • Pop-Up-Stores
  • Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte
  • Lieferservices / Verteilstationen
  • Showrooms lokaler Handwerker / Dienstleister
  • Kulturwirtschaftliche Nutzungen
  • Nachbarschaftsinitiativen
  • Bildungsangebote / Kinderbetreuung