Frischluft, Fitness, Fahrrad – während der Corona-Pandemie wird aufgesattelt, um obendrein klimafreundlich ans Ziel zu kommen. Ob als Freizeitgefährt, mit dem angesichts abgesagter Urlaubsreisen nun heimatliche Ziele erkundet werden, oder als verlässlicher Mobilitätsgarant, wenn jetzt wieder der Weg zu Arbeit oder Schule angetreten wird: „Ohne die richtige Versicherung sollte sich niemand auf Bike & Co. schwingen“, rät die Verbraucherzentrale NRW zum Policen-Check. Damit Biker im Ernstfall nicht schutzlos unter die Räder kommen, gibt sie folgende Tipps:
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Private Haftpflichtversicherung: Wer anderen durch Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen. Und zwar in unbegrenzter Höhe. Dieses existenzbedrohende Risiko deckt die private Haftpflichtversicherung ab – sie zählt daher zum unverzichtbaren Versicherungsschutz. Eine solche Police leistet auch, wenn Radler etwa ein parkendes Auto beschädigen oder wenn Dritte nach einem Unfall gegenüber dem Biker Schadensansprüche geltend machen. Sie schließt übrigens auch Räder mit Elektromotor (Pedelecs) ein, die mit maximal 250 Watt bis zu 25 Stundenkilometer Fahrt aufnehmen können. Auf der sicheren Seite ist, wer in seinem Vertrag zur Privathaftpflicht eine Versicherungssumme von zehn Millionen Euro oder mehr vereinbart hat. Beiträge und Leistungen der Versicherer sollten vor Vertragsabschluss unbedingt verglichen werden.
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Hausratversicherung: Über die Hausratversicherung sind Fahrräder und Pedelecs gegen Einbruchdiebstahl abgesichert. Ersatz gibt es, wenn das Gefährt aus dem verschlossenen Keller oder der verschlossenen Garage gestohlen wird. Wird das Rad außerhalb verschlossener Räume entwendet, ist das aber „einfacher Diebstahl“ – im Grundtarif bietet die Hausratversicherung dann oftmals keinen oder nur eingeschränkten Schutz. Räder und Pedelecs können gegen einen höheren Beitrag aber auch außerhalb der eigenen vier Wände mitversichert werden. Im Schadensfall wird der Neuwert eines entwendeten Drahtesels ersetzt.
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Extra-Fahrradversicherung für teure Räder: Der Versicherungsschutz für Räder in der Hausratversicherung ist zudem oft gedeckelt, häufig nur bis wenige Prozent des versicherten Hausrats. Reicht das nicht, sollte mit dem Versicherer für teure Rennräder oder E-Bikes eine höhere Leistung vereinbart werden. Alternativ sind spezielle Fahrradversicherungen eine Möglichkeit. Diese haben jedoch ihren Preis: Häufig müssen für die Versicherung eines Rades im Wert von 1.500 Euro mehr als 200 Euro pro Jahr berappt werden. Dafür bieten diese Policen – anders als die Hausratversicherung – dann aber auch nicht nur Versicherungsschutz bei Diebstahl, sondern übernehmen auch Reparaturkosten und leisten bei Unfällen.
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Kraftfahrzeugversicherung für S-Pedelecs: Wie für Rollerfahrer ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht für S-Pedelecs, also „Leichtkrafträder mit geringer Leistung“. Diese erreichen eine Geschwindigkeit von bis zu 45 Stundenkilometer und sind mit einer Motorleistung von bis zu 4.000 Watt ausgestattet. Sie dürfen nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM (enthalten im Autoführerschein der Klasse B) und einem Versicherungskennzeichen, das als Nachweis für den Versicherungsschutz dient, gefahren werden. Die gesetzliche Kfz-Haftpflicht deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden anderer Verkehrsteilnehmer ab. Um im Schadensfall gut gerüstet zu sein, sollte ein Versicherungsvertrag mit einer Deckungssumme von pauschal mindestens 50 Millionen Euro, besser 100 Millionen Euro ausgestattet sein. Ergänzt werden kann die Haftpflicht um die Teilkaskoversicherung, die auch Schutz vor Schäden bei Diebstahl, Vandalismus, Brand, Naturgewalten wie Sturm und Hagel oder durch den Zusammenstoß mit Tieren bietet. Die Teilkaskoversicherung kann mit oder ohne Selbstbeteiligung im Schadensfall abgeschlossen werden. Fahrer ab 23 Jahren müssen für eine Kfz-Haftpflicht- und eine Teilkaskoversicherung für ein S-Pedelec mit einem Jahresbeitrag von etwa 100 Euro rechnen.
Wer beim Versicherungsschutz – nicht nur für Zweiräder – durchstarten will, findet anbieterunabhängige Beratung in der Beratungsstelle im Ahlener Rathaus (Terminvereinbarung unter Tel. 02382 96 131 01).
Der nächste Termin zur Versicherungsberatung findet am Mo 07. September 2020 statt.
Weitere Informationen unter www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-vor-ort