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Wintereinbruch: Eigentümer müssen Gehwege sichern

Foto: Haus & Grund Warendorf e.V.

Mit dem aktuellen Schneefall erinnert Haus & Grund Warendorf e.V. Haus- und Grundstückseigentümer an ihre Pflicht, die anliegenden Gehwege von Schnee und Eis zu befreien. Diese Aufgabe wird von den Städten und Gemeinden in der Regel per Satzung auf die Eigentümer übertragen.

Die Schneeräumpflicht ist keine freiwillige Leistung, sondern Teil der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht“, betont Werner Schweck, Pressesprecher von Haus & Grund. Ziel sei es, Unfälle durch Ausrutschen auf verschneiten oder vereisten Gehwegen zu verhindern.

Vermieter können den Winterdienst zwar vertraglich auf ihre Mieter übertragen, bleiben jedoch weiterhin in der Verantwortung. „Auch wenn Mieter räumen, muss der Vermieter kontrollieren, dass dies regelmäßig und ordnungsgemäß geschieht“, so Schweck.

Maßgeblich sind stets die örtlichen Regelungen. In Warendorf schreibt die aktuelle Straßenreinigungssatzung vor, dass Schnee und Glätte nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte werktags zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich zu beseitigen sind, sonn- und feiertags ab 9 Uhr. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind am Folgetag (werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr) zu beseitigen.

Dabei sind Gehwege in einer Breite von 1,50 m von Schnee freizuhalten. Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist; ihre Verwendung ist nur erlaubt in besonderen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist. Dies gilt ebenso an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.

„Wer selbst nicht räumen kann, muss rechtzeitig für eine Vertretung sorgen“, weist Schweck hin. Bei schuldhafter Verletzung der Räum- und Streupflicht drohten Schadensersatzansprüche bei Personen- oder Sachschäden.

Haus & Grund Warendorf appelliert zudem, den Schnee nur notfalls am Straßenrand, eher aber im Vorgarten zu lagern. „Gerade in Nebenstraßen kann angehäufter Schnee am Fahrbahnrand zu gefährlichen Situationen führen – für Autofahrer wie auch für Radfahrer“, erklärt Schweck. Zudem könne es passieren, dass bei kommunalem Schneeräumen der Schnee wieder auf die Gehwege geschoben werde. „Dieser zusätzliche Ärger lässt sich oft vermeiden, wenn die Straßenränder frei bleiben.“

Allgemeine Infos über Haus & Grund Warendorf e.V.

siehe:  www.hausundgrundwarendorf.de