Das Land NRW hat die Wohnraumförderungsbestimmungen für das Jahr 2020 bekannt gegeben. In allen Förderprogrammen wurden die Konditionen nochmals deutlich verbessert.
Bei der Mietwohnraumförderung wurden die Darlehensbeträge pro Quadratmeter Wohnfläche in allen Mietniveaus deutlich erhöht. Abgesehen von Telgte sind alle Städte und Gemeinden im Kreis Warendorf in die Mietniveaus M 2 und M 3 eingestuft, für die nun der einheitliche Darlehensbetrag von 1.980 Euro/qm Wohnfläche gewährt wird. In Telgte erhalten Bauwillige 2.150Euro/qm Wohnfläche. Die bewährten Zusatzdarlehen für besonders kleine oder besonders große Wohnungen sowie rollstuhlgerechten Wohnraum sind weiterhin verfügbar. Auch das Zusatzdarlehen von bis zu 55.000 Euro für die Errichtung eines Aufzuges besteht weiter fort.
Die Bewilligungsmieten liegen im Jahr 2020 in Telgte grundsätzlich bei 6,20 Euro/qm Wohnfläche, in allen übrigen Orten im Kreis Warendorf bei 5,80 Euro/qm Wohnfläche. Für alle Darlehen gilt: in den ersten 15 Jahren liegt die Zinsbelastung einheitlich bei null Prozentpunkten. In Telgte können Investoren einen Tilgungsnachlass von 25 Prozent der Darlehenssumme in Anspruch nehmen, in allen anderen Orten im Kreis Warendorf liegt er bei 15 Prozent.
Die Darlehensbeträge bei der Eigentumsförderung für Familien mit Kindern oder Haushalte mit schwerbehinderten Personen wurden ebenfalls vom Land NRW erhöht. Je nach Einstufung der Kommune können Bauherren Grundpauschalen zwischen rund 67.000 Euro und 123.000 Euro erhalten. Für jedes im Haushalt lebende Kind und für jede im Haushalt lebende schwerbehinderte Person erhöht sich die Grundpauschale nochmals um einen Familienbonus von 15.000 Euro. Nach wie vor muss auch in der Eigentumsförderung nicht das volle Darlehen zurückgezahlt werden, sondern nur 92,5 Prozent des Darlehensbetrages.
Für die Verbesserung der Energieeffizienz, den Abbau von Barrieren, die Klimaverbesserung oder die Verbesserung der Sicherheit und des Wohnumfeldes von bereits bestehendem Wohnraum ist eine Förderung von bis zu 100.000Euro pro Wohneinheit möglich. Neu ist, dass auch für die Änderung und Erweiterung von Wohnraum, z.B. für einen Dachgeschossausbau in bestehenden Wohngebäuden, eine Modernisierungsförderung beantragt werden kann. 20 Prozent des Darlehens müssen nicht zurückgezahlt werden. Bei der Umsetzung energetischer Standards, die über die bundesgesetzlichen Vorgaben hinausgehen, und bei Maßnahmen der Wärmedämmung mit ausschließlich ökologischen Dämmstoffen kann dieser Tilgungsnachlass auf bis zu 25 Prozent steigen. Instandhaltungskosten können bei der Förderung von Modernisierungsmaßnahmen mit bis zu 49 Prozent berücksichtigt werden.
Auch die Förderinstrumente für Wohnheime für Menschen mit Behinderungen wurden deutlich umstrukturiert und attraktiver gestaltet. Die Grundpauschalen für barrierefreie Wohnplätze und Wohnplätze mit uneingeschränkter Rollstuhlnutzung betragen nun 46.000 Euro bzw. 54.000 Euro. Für die Errichtung von Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen ergibt sich neuerdings ein einheitlicher Tilgungsnachlass von 25 Prozent auf die mögliche Darlehenssumme sowie der Verzicht auf die Erhebung von Zinsen für die Dauer von 15 Jahren.
„Das Land NRW hat erfreulicherweise nochmals deutlich an den Stellschrauben der Wohnraumfördermittel gedreht, um noch mehr bauwillige Investoren und Privathaushalte mit den attraktiven Konditionen zu erreichen“, stellt Kreisdirektor Dr. Funke fest. Die Zahl der wohnberechtigten Haushalte sei weiterhin hoch, sodass diese deutlichen Verbesserungen dazu beitragen könnten, noch mehr Bauprojekte im Segment des bezahlbaren Wohnraums zu realisieren.
Für nähere Informationen zu den Fördermöglichkeiten stehen die Mitarbeiterinnen der Kämmerei des Kreises Warendorf, Abteilung Wohnraumförderung, gerne telefonisch unter Tel. 02581/53-2040 und -2042 zur Verfügung. Alle Interessierten sollten sich frühzeitig beraten lassen. Die aktuell geltenden Konditionen können zusammen mit weiteren Links zur NRW.BANK unter www.kreis-warendorf.de (Stichwort Wohnraumförderung) aufgerufen werden. (Kreis Warendorf)