Während landauf, landab die Parteien und Wählergruppen die heiße Phase des Wahlkampfes eingeläutet haben, laufen die Wahlvorbereitungen bei der Stadt Sassenberg auf Hochtouren. Mit der Erstellung des Wählerverzeichnisses am 13.08.2017 und der Übersendung der ersten Stimmzettel durch den Kreiswahlleiter, können ab sofort beim Wahlamt der Stadt Sassenberg Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheines und die Übersendung von Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Bis zum 03.09.2017 erhalten alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigungskarte. Wahlberechtigt in den Wahlbezirken der Stadt Sassenberg sind alle Deutschen die am Wahltage, dem 24.09.2017, das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens dem 24.06.2017 eine Wohnung in Sassenberg haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Wer bis zum 03.09.2017 keine Wahlbenachrichtigung erhält, gleichwohl aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann vom 04. bis 08.09.2017 beim Wahlamt der Stadt Sassenberg, Zimmer 304, Schürenstr. 17, 48336 Sassenberg, Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen und ggf. Einspruch einlegen. Selbstverständlich ist die Wahlberechtigung nicht von der Wahlbenachrichtigung abhängig. Sie vereinfacht die Handhabung und ist der Nachweis der Eintragung in das Wählerverzeichnis. Die Wahlbenachrichtigung enthält Angaben zur Person des oder der Wahlberechtigten, Angaben zum Wahlbezirk, die laufende Nummer im Wählerverzeichnis und die Adresse des Wahllokals. Will die oder der Wahlberechtigte an der Briefwahl teilnehmen, so kann für die Beantragung der auf der Rückseite abgedruckte Vordruck verwandt werden. Der Antrag ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und an das Wahlamt zu senden oder dort abzugeben. Soll eine andere Person als der oder die Wahlberechtigte die Unterlagen in Empfang nehmen, so ist dafür eine Vollmacht erforderlich, die ebenfalls auf der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckt ist. Wer seine Unterlagen im Wahlamt abholt, erhält die Möglichkeit den Stimmzettel in einem abgeschirmten Raum auszufüllen und den Stimmzettel zusammen mit dem Wahlschein abzugeben. Eine komfortable Möglichkeit die Briefwahl zu beantragen, finden die Wahlberechtigten auch auf der Homepage der Stadt Sassenberg unter www. sassenberg.de . Dort kann online ein entsprechender Antrag gestellt werden. Auch per Fax (025783 3098800), per Email (wahlen@sassenberg.de) oder persönlich kann ein Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Bei allen Antragsformen sind Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift anzugeben. Wer beabsichtigt per Brief zu wählen, sollte den Antrag möglichst frühzeitig vor dem Wahltag stellen, damit eine ausreichende Rücksendefrist verbleibt. Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel muss bis spätestens zum Wahltag, 24.09.2017, 18:00 Uhr im Wahlamt eingegangen sein.
Weitere Informationen zur Wahl und zum Wahlverfahren bietet die Stadt Sassenberg auf der Homepage unter www. sassenberg.de an. Hier findet sich auch ein Link zu den Seiten des Bundeswahlleiters.
Fragen zum Wählerverzeichnis, zum Wahllokal und zur Briefwahl beantworten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Wahlamtes während der allgemeinen Öffnungszeiten montags bis mittwochs und freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Telefonisch ist das Wahlamt unter 02583 3093040 zu erreichen. Die Email-Adresse für Anfragen lautet wahlen@sassenberg.de
(Foto: Norbert Staudt – pixelio.de)