Mit dem Auslaufen der nun seit 1073 Tagen bestehenden Coronaschutzverordnung NRW zum 01.03.2023 ergeben sich auch für die Krankenhäuser in NRW einige Änderungen bei den Hygiene- und Besuchsregeln:
Ab dem 01.03.2023 entfällt die Testpflicht für Besucher. Das JHW-Testzentrum im Container vor dem Eingangsbereich steht ab diesem Zeitpunkt auch für die bisher angebotenen Bürgertestungen nicht mehr zur Verfügung. Die täglichen Besuchszeiten von 10:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:30 Uhr bleiben bestehen. Unabhängig von der Coronaschutzverordnung besteht weiterhin eine gesetzliche FFP2-Maskenpflicht für alle Besucher des Krankenhauses. Sofern Besucher keine Maske dabei haben, kann diese am Empfang erworben werden.
Alle Besuchs- und Hygieneregeln finden sich tagesaktuell und verbindlich auf der Startseite der Homepage des Josephs-Hospitals (www.jhwaf.de).