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Änderungen bei den Hygiene- und Besuchsregeln im Josephs Hospital in Warendorf

Mit dem Auslaufen der nun seit 1073 Tagen bestehenden Coronaschutzverordnung NRW zum 01.03.2023 ergeben sich auch für die Krankenhäuser in NRW einige Änderungen bei den Hygiene- und Besuchsregeln:
Ab dem 01.03.2023 entfällt die Testpflicht für Besucher. Das JHW-Testzentrum im Container vor dem Eingangsbereich steht ab diesem Zeitpunkt auch für die bisher angebotenen Bürgertestungen nicht mehr zur Verfügung. Die täglichen Besuchszeiten von 10:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:30 Uhr bleiben bestehen. Unabhängig von der Coronaschutzverordnung besteht weiterhin eine gesetzliche FFP2-Maskenpflicht für alle Besucher des Krankenhauses. Sofern Besucher keine Maske dabei haben, kann diese am Empfang erworben werden.
Alle Besuchs- und Hygieneregeln finden sich tagesaktuell und verbindlich auf der Startseite der Homepage des Josephs-Hospitals (www.jhwaf.de).