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Bebauungsplan „Kabelwerk 64“ und „Axtbachtal III“ in Beelen

Beelen. Die Gemeindeverwaltung informiert, dass im Rathaus, Warendorfer Straße 9, Zimmer 28, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit die Planunterlagen für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Kabelwerk 64“ der Gemeinde Beelen und die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Axtbachtal III“ ab Donnerstag, 29.10.2020 bis einschließlich Dienstag, 01.12.2020 während der Öffnungszeiten des Rathauses (Montag – Freitag 08.00 – 12.30 Uhr und zusätzlich Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr) öffentlich ausliegen. Aus Infektionsschutzgründen ist die Einsichtnahme in die Unterlagen nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Unterlagen auch im Internet unter www.beelen.de Wirtschaft & Bauen Gemeindeplanung in Beelen oder unter https://www.o-sp.de/beelen/ jederzeit eingesehen werden können. Stellungsnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.41 „Kabelwerk 64“ wird das Ziel verfolgt, den vor kurzer Zeit reaktivierten und aufgewerteten Gewerbestandort sowie Treffpunkt für Oldtimerfreunde in dieser markanten Lage an der B64 dauerhaft planerisch abzusichern. Mit der Umstellung des bisher rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans auf einen angebotsorientierten Bebauungsplan soll mehr Flexibilität für künftige Nutzungen in der Weiterentwicklung des gesamten Standorts erreicht werden.

Mit der 7. Änderung des Bebauungsplans „Axtbachtal III“ verfolgt die Gemeinde das Ziel, eine innerörtliche Grünfläche einer Wohnnutzung zuzuführen. Vor dem Hintergrund des konkreten Antrags wird im Sinne der Innenentwicklung und Nachverdichtung im Siedlungsgefüge Planungsrecht zum Bau eines Einfamilienhauses geschaffen.

Für Fragen steht Ihnen Herr Willinghöfer unter der Telefonnummer 02586 887-28 gern zur Verfügung.