Bürgerbeteiligung funktioniert nur wenn Verwaltung und Fraktionen im Rat sie gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern leben

Ein Thema im Kommunalwahlkampf des letzten Jahres war die Verbesserung der Bürgerbeteiligung. Mit dem Begriff Bürgerbeteiligung ist die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an den Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen in der Kommune gemeint. Diese Bürgerbeteiligung geht über die gesetzlich geregelten Anhörungen (zum Beispiel bei Planungsverfahren) hinaus und könnte z.B. für Vorhaben wie den Bau eines Hallenbads oder die sogenannte Emsinsel stattfinden. Für eine verbindliche Regelung der Bürgerbeteiligung muss der Rat der Stadt Warendorf eine entsprechende Satzung beschließen. Die Bürgerbeteiligung geht also deutlich über die Wahl von politischen Vertreterinnen alle fünf Jahre hinaus.

Eine Erweiterung bereits vorgesehener und teilweise vorgeschriebener Beteiligungsformen an politischen Meinungsbildungsprozessen ist nach Auffassung des Bürgerforums sinnvoll. Eine solche Beteiligung kann die Identifikation mit der Kommune stärken, Politik- und Parteienverdrossenheit entgegen wirken und eine größere Akzeptanz politischer Entscheidungen erreichen. Erfahrungen zahlreicher Kommunen in Deutschland bestätigen dies.

Stadtverwaltung und Fraktionen arbeiten inzwischen an der Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer solchen Satzung. In dieser Arbeitsgruppe sollen auch ausgeloste Bürgerinnen und Bürger mitarbeiten und einen möglichst guten Querschnitt der Bevölkerung ergeben. Das Bürgerforum Warendorf, eine Gruppe von Unterstützerinnen und Unterstützern des jetzigen Bürgermeisters Peter Horstmann hat sich nun des Themas ebenfalls wieder angenommen um deutlich zu machen, dass dieser Prozess von der Öffentlichkeit begleitet werden sollte. Deshalb hat das Bürgerforum in den letzten Wochen im Rahmen von Video- und Telefonkonferenzen Grundpositionen für die Erarbeitung von Leitlinien einer erweiterten Bürgerbeteiligung erarbeitet und dem Bürgermeister zur Verfügung gestellt.

Das Bürgerforum hofft, dass trotz der hinderlichen Rahmenbedingungen die genannte Arbeitsgruppe baldmöglich ihre Tätigkeit aufnimmt. Da es wichtig erscheint, eine große Gruppe Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen sollten sich Rat und Verwaltung in ihrer Teilnehmerzahl für die Arbeitsgruppe begrenzen.

Dabei ist dem Bürgerforum bewusst, auch eine durch Satzung festgelegte Bürgerbeteiligung funktioniert nur wenn Verwaltung und Fraktionen im Rat sie gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern leben. Das heißt, die letzte Entscheidung trifft rechtlich gesehen der Rat, die im Rahmen der Bürgerbeteiligung eingeholte Meinung der Bevölkerung sollte aber beachtet werden.