Mitgliederversammlung der CDU Ortsunion Warendorf
CDU Ortsunion Warendorf lädt ein:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir laden Sie herzlich ein zur Mitgliederversammlung mit Wahl der Kreisvertreter/innen zur Vorbereitung auf die Landtagswahl 2027 und Wahl der Delegierten zum Kreisparteitag am
Mittwoch, 22.04.2026 um 19.30 Uhr
im Elsberg Forum, Freckenhorster Str. 4, 48231 Warendorf
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Regularien
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
- Wahl eines/r Versammlungsleiters/in
- Genehmigung der Tagesordnung
- Wahl einer Wahlkommission zur Mandatsprüfung und Stimmzählung
- Wahl der 14 Vertreter/innen und Ersatzvertreter/innen zur Wahlkreisvertreterversammlung zur Aufstellung des CDU-Bewerbers/in im Wahlkreis 86 (Warendorf I)
- Wahl der 14 Vertreter/innen zur Kreisverbandsvertreterversammlung für die Wahl der Vertreter/Ersatzvertreter/innen zur Landesvertreterversammlung zur Aufstellung der Landesliste
Wir empfehlen, bei den beiden Wahlgängen jeweils dieselben Personen
zu wählen, da beide Kreisversammlungen nacheinander an einem Abend (12.06.2026) stattfinden.
- Wahl der 14 Delegierten/Ersatzdelegierten zum Kreisparteitag
- Aktuelles aus der Kommunalpolitik
- Verschiedenes
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Schellhammer
Vorsitzender
Hinweise:
1. Bei form- und fristgerechter Einladung ist die Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.
2. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit, damit Sie sich im Bedarfsfall im Tagungsbüro ausweisen können und die Mandatsprüfungskommission ihre Stimmberechtigung erforderlichenfalls überprüfen kann.
3. Alle Ämter und Funktionen stehen unabhängig von der sprachlichen Bezeichnung selbstverständlich in gleicher Weise Frauen, Männern und diversgeschlechtlichen Menschen offen. Die Verwendung des generischen Maskulinums in dieser Einladung erfolgt lediglich zwecks besserer Lesbarkeit.
4. An der Wahl unter TOP 3 können nur am Versammlungstag im Wahlkreis zur Landtagswahl nach Maßgabe des Landeswahlgesetzes (§§ 1, 2 LWahlG) wahlberechtigte Mitglieder unseres CDU-Ortsverbands sowie CDU-Mitglieder teilnehmen, die einem anderen CDU-Parteiverband außerhalb des Wahlkreises angehören, aber im Wahlkreis in unserem CDU-Ortsverband wahlberechtigt sind. Und an der Wahl unter TOP 4 können nur am Versammlungstag in Nordrhein-Westfalen zur Landtagswahl wahlberechtigten Mitglieder unseres CDU-Ortsverbands sowie CDU-Mitglieder teilnehmen, die einem anderen CDU-Landesverband angehören, im Sinne von Satz 1 aber im Gebiet unseres CDU- Ortsverbands wahlberechtigt sind. Nähere Hinweise zu den persönlichen Voraussetzungen hierzu im Einzelnen erfolgen in der Versammlung.