Wie geht es weiter ab dem 4. Mai… Diese Frage stellen sich sowohl die Menschen mit Behinderungen, die Angehörigen als auch die Werkstätten selber. Vor dem Betretungsverbot und der Corona-Schutzverordnung wurden täglich 1540 Menschen an 10 Standorten betreut, ausgebildet und rehabilitiert.
Zurzeit halten Mitarbeiter*innen aus Werkstätten und Caritasverband den Betrieb aufrecht. Im Rahmen von Notbetreuungen können 75 Menschen mit Behinderungen weiter am Arbeitsleben teilhaben. Darüber hinaus wird die berufliche Bildung digital durch Home-Learning realisiert und durch die Bildungsbegleiter weitergeführt.
Das seit 6 Wochen geltende Betretungsverbot läuft zum 3. Mai aus. Eine neue Verordnung lag auch den Werkstätten Ende April noch nicht vor. Die Umsetzung eines Öffnungskonzeptes nach dem Betretungsverbot ist deshalb frühestens für die Woche ab dem 11. Mai geplant. Dabei ist eine stufenweise Wiederaufnahme der Arbeit vorgesehen, bei der zunächst nicht alle Beschäftigten und Teilnehmer in die Werkstatt zurückkehren können. Angehörige bestimmter Risikogruppen sollen zunächst weiterhin freigestellt werden.
Für eine Rückkehr der Menschen mit Behinderungen werden die neuen Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in den Werkstätten umgesetzt. Dazu gehören Fragen und Aufgaben rund um die Themen Hygiene, Beförderung durch Fahrdienste, die Sicherstellung der Verpflegung, die Beschaffung von Schutzmaterialien und vieles mehr. Die einzelnen Standorte im Kreis arbeiten in Rücksprache mit der Betriebsärztin, dem Hygieneteam und der Koordinatorin für Arbeitssicherheit an der Umsetzung dieser Vorgaben. Kantinen und Bereiche mit Kundenverkehr sollen mit Plexiglasabtrennungen versehen werden. Für die Arbeits- und Bildungsbereiche werden Barrieren und Abstandshalter geprüft.
Im großen Stil werden in den Nähereien der Werkstätten schon seit Wochen Mund-Nasen-Bedeckungen hergestellt. Ein Großteil davon wurde den Wohneinrichtungen der Caritas bereits zur Verfügung gestellt. Parallel zur Eigenfertigung läuft die Beschaffung weiterer Schutzausrüstung über den Fachhandel. In diesen Zeiten allerdings kein ganz leichtes Unterfangen. Die Werkstätten freuen sich an dieser Stelle auch über Spenden. Beschäftigte, die im privaten Bereich bereits über Mund-Nasen-Bedeckungen verfügen, dürfen diese gerne zukünftig auch bei der Arbeit einsetzen. Der Bedarf in den Werkstätten ist hoch. Da hilft jede Maske, die jemand schon hat. Zumal eine individuelle Mund-Nasen-Bedeckung auch die Verwechselungsgefahr minimiert. Bei all diesen Fragen und Herausforderungen steht Geschäftsführer Antonius Wolters auch in einem engen Austausch mit den Behörden und dem örtlichen Gesundheitsamt.
Aktuell erfolgen zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, den Landschaftsverbänden und den Vertretern der freien Wohlfahrtspflege intensive Gespräche und Abstimmungen darüber, wie der Normalisierungsprozess nach Beendigung des Betretungsverbotes umgesetzt werden kann.
Erst wenn dieses Öffnungskonzept auf Landesebene klar ist, können auch die Freckenhorster Werkstätten konkretere Informationen zum Neustart geben.
Betriebsleiter Reinhard Lütke hinter Plexiglas – Arbeitsschutzstandard