Haus & Grund Warendorf e.V.: Balkonnutzung mit Einschränkungen

Foto: Haus & Grund Warendorf e.V.

Gerade bei gutem Wetter im Sommer nutzen viele Menschen den heimischen Balkon. Damit der Balkonaufenthalt aber auch uneingeschränkt genossen werden kann und es keinen Streit mit den Nachbarn oder dem Vermieter gibt, sollten bestimmte Spielregeln beachtet werden. Darauf macht Haus & Grund Warendorf e.V. aufmerksam.

Grundsätzlich dürfen Mieter auf ihrem Balkon alles machen, was andere nicht übermäßig belästigt. Sonnenstühle und Tische können selbstverständlich auf dem Balkon genutzt werden. Wer sich gegen zu viel Sonne oder vor neugierigen Nachbarn schützen will, kann auch Sonnenschirme oder einen Sichtschutz aufstellen. Sobald diese aber an dem Mauerwerk befestigt werden müssen, ist die Erlaubnis des Vermieters notwendig. Zudem sollte die Hausfassade durch den Sichtschutz optisch nicht allzu stark beeinträchtigt werden.

Bei der Dekoration des Balkons gilt, dass andere nicht gefährdet werden dürfen. Beispielsweise müssen Blumenkästen so befestigt sein, dass sie auch bei Unwetter nicht herunterfallen können. Sollten für die Montage Bohrlöcher in der Fassade oder in der Balkonbrüstung notwendig sein, ist die Erlaubnis des Vermieters erforderlich. Dies gilt auch für Kletterpflanzen, da diese die Fassade angreifen können.

Das gelegentliche Grillen auf dem Balkon ist grundsätzlich erlaubt. Wegen der Brandgefahr und der Belästigung der Nachbarn durch Rauch sollte jedoch möglichst ein Elektrogrill verwendet werden. Haus und Grund rät aber zur Vorsicht: Das Grillen auf dem Balkon kann in der Hausordnung auch gänzlich verboten sein. Wer sich hieran trotz Abmahnung nicht hält, dem kann sogar die Kündigung drohen.

Allgemeine Infos über Haus & Grund Warendorf e.V.

siehe:  www.hausundgrundwarendorf.de