Informationsveranstaltung zur Mitbestimmung in Heimen / Rechte und Pflichten kennengelernt

Zum Thema Mitbestimmung und Mitwirkung in Betreuungseinrichtungen fand im Warendorfer Kreishaus eine Informationsveranstaltung statt, zu der die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e.V. und der Kreis Warendorf eingeladen hatten.

Mehr als 20 Personen aus den verschiedensten Einrichtungen der Pflege, Eingliederungshilfe und Tagespflege kamen zusammen, um sich über die Aufgaben einer Bewohnervertretung und ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann diese auch umsetzen. Anhand von vielen Beispielen erläuterte Referentin Ulrike Kempchen das Tätigkeitsfeld der Bewohnervertretungen. Auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer berichteten von ihren Erfahrungen und stellten kritische Fragen.

Bewohnervertretungen sind in jeder Einrichtung mit mehr als zwölf Bewohnern vorgeschrieben. Sie werden regelmäßig von allen Bewohnern gewählt und sind wichtige Schnittstellen und Bindeglieder zu den Einrichtungen. Zu den zahlreichen Aufgaben der Vertretungen gehört z.B. die Mitwirkung bei Fragen zur Betreuung oder der Ausstattung und Gestaltung der Gemeinschaftsräume. Mitbestimmen darf die Bewohnervertretung auch bei den Grundsätzen der Verpflegungsplanung, der Freizeitgestaltung und der Hausordnung.

Für Fragen und Hilfestellungen steht auch die Wohn- und Teilhabegesetz-Behörde (ehem. Heimaufsicht) beim Kreis Warendorf zur Verfügung (wtg@kreis-warendorf.de).

Referentin Ulrike Kempchen informierte im Kreishaus über die Rechte und Pflichten von Bewohnervertretungen in Betreuungseinrichtungen. – Foto: Kreis Warendorf