Ohne die Verwendung von Raketen und Böllern in der historischen Altstadt soll es in das Neue Jahr 2020 gehen. Das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung der Stadt Warendorf informiert hierzu wieder frühzeitig.
An den gesetzlichen Regelungen des § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) hat es keine Änderungen gegeben. Danach ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten. Im Besonderen gelten diese Einschränkungen für die historische Warendorfer Altstadt mit ihren alten Bausubstanz und dem historischen Marktplatz.
Die Stadt Warendorf bittet ihre Bürgerinnen und Bürger sowie ihre Gäste dieses Verbot einzuhalten. In den vergangenen Jahren wurde dies überwiegend sehr positiv durch die Bürgerinnen und Bürger begleitet. Die Resonanz dazu wurde durchgehend positiv gesehen.
Informationen hierzu ergeben sich aus den Medienberichten, als auch aus den bekannten Hinweistafeln, die wieder an den Eingängen zur Innenstadt gut sichtbar installiert werden. Ebenfalls wird das Hinweiskarree mit den großen Bannern auf dem Marktplatz zentral aufgestellt.
Ziel dieser Maßnahmen ist zum einen der Schutz und die Erhaltung der unwiederbringlichen historischen Bausubstanz in der Warendorfer Altstadt. Aber auch die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit der Gäste und der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt zum Jahreswechsel sind wichtige Aspekte.
Selbstverständlich handelt es sich auch um ein gesetzliches Verbot, was hiermit nachdrücklich in Erinnerung gebracht werden soll. Verstöße gegen das Feuerwerksverbot stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.