Beelen. Für die Wahlen am Sonntag 13. September weist das Wahlamt der Gemeinde Beelen auf folgendes hin: Die Frist zur Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen (Kreistag, Landrat, Bürgermeister sowie Gemeinderat) endet am Freitag, dem 11. September um 18.00 Uhr. Wer am Wahltag sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, muss spätestens bis zu diesem Zeitpunkt die Unterlagen beantragt haben. Zur Rückgabe der Wahlbriefe empfiehlt sich deshalb ab sofort der direkte Einwurf in den Briefkasten am Rathaus, da die Übersendung auf dem Postweg ab Freitag nicht mehr sichergestellt werden kann. Der Briefkasten am Rathaus wird am Wahltag letztmalig um 16.00 Uhr geleert. Für alle die, die ihre Stimmen direkt im Wahllokal abgeben möchten, sind die zehn Wahllokale am Wahltag in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend geöffnet. Der entsprechende Wahlraum ist auf den Wahlbenachrichtigungskarten eingedruckt, die alle Wählerinnen und Wähler bereits erhalten haben. Da sich in einigen Gebäuden mehrere Wahlräume befinden, sollten alle Personen darauf achten, dass auch der „richtige“ Wahlraum in dem jeweiligen Gebäude aufgesucht wird. Alle Wahllokale sind auch für Rollstuhlfahrer/innen zugänglich. Für die Wähler, die ihr Wahllokal in der kleinen Turnhalle am Osthoff aufsuchen wollen, wird darauf hingewiesen, dass der Zugang über den Schulhof der früheren Grundschule am Osthoff geregelt wird.
Das Wahlamt ist am Samstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und am Sonntag ab 7.30 Uhr ganztätig besetzt. Zu erreichen ist es unter den Rufnummern: 887-18 oder 887-33. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie sollten die Wähler nach Möglichkeit einen eigenen Schreibstift mitbringen. Weiterhin wird auf das Tragen einer Mund-/ Nasenbedeckung in allen Wahlgebäuden und Wahlräumen hingewiesen.