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Kreisverwaltung Warendorf: Einlass mit 3G und Termin

Foto: Kreis WAF

Der Krisenstab der Kreisverwaltung hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, die Kreisverwaltung unter Beachtung der 3G-Regel weiterhin geöffnet zu halten. Zugang haben ab Donnerstag (25. November) nur noch geimpfte, genesene oder negativ getestete Bürgerinnen und Bürger. Das negative Schnelltestergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Offene Sprechstunden wie z.B. im Sozialamt müssen jedoch entfallen; hier besteht nun die Möglichkeit, Termine zu vereinbaren. „So können wir die Besucherzahl regulieren und die Kontaktnachverfolgung gewährleisten“, erläutert Krisenstabsleiterin Petra Schreier.

Von der Terminvereinbarung ausgenommen sind nur die Zulassungsstellen in Warendorf und Beckum sowie die Führerscheinstelle im Kreishaus. Vormittags können Bürgerinnen und Bürger hier weiterhin ohne Termin erscheinen. Für die Sprechzeiten am Nachmittag müssen Termine über die Kreishomepage gebucht werden. „Diese Regelung hat sich schon im letzten Jahr bewährt“, so Amtsleiter Ralf Holtstiege. Um dennoch ein Höchstmaß an Infektionsschutz zu gewährleisten, wird wieder ein Einbahnstraßensystem eingerichtet. Die Bürgerinnen und Bürger werden am Eingang der Zulassungsstelle abgeholt, wo auch ihre Impf- bzw. Testnachweise kontrolliert werden.

Ähnlich wird auch in den Anlaufstellen des Jobcenters Kreis Warendorf verfahren. Die Leistungsberechtigten werden an den Haupteingängen abgeholt und dort auch kontrolliert.  (Kreis Warendorf)