Prostituiertenschutzgesetz: Neue Aufgaben für den Kreis Warendorf

Mit dem am 1. Juli in Kraft tretenden Prostituiertenschutzgesetz soll das Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten gestärkt werden. Der Gesetzgeber erhofft sich damit, die Kriminalität aus der Prostitution zu verdrängen. Um die Umsetzung des Gesetzes müssen sich jetzt die Kreise kümmern. Der Kreis Warendorf hat dafür zwei Halbtagsstellen eingerichtet, um diese neue Aufgabe erfüllen zu können. Manuela Knipping aus dem Kreisordnungsamt ist bereits mit dem neuen Aufgabengebiet betraut. Die zweite Kraft soll in den nächsten Wochen ihre Aufgabe antreten.
Die Ausübung der Prostitution bleibt grundsätzlich erlaubnisfrei – allerdings müssen sich jetzt alle Prostituierten verpflichtend beim Ordnungsamt des Kreises melden. Zuvor müssen sie eine gesundheitliche Beratung beim Kreisgesundheitsamt wahrnehmen. Dies ist eine neue Aufgabe für das Gesundheitsamt. Nach der Anmeldung und dem Beratungsgespräch erhalten die im Kreis tätigen Prostituierten einen Ausweis mit Lichtbild, der als Nachweis der erlaubten Tätigkeit gilt, erläutert Ralf Holtstiege, Leiter des Kreisordnungsamtes.
Kreisordnungsdezernentin Petra Schreier: „Mit dem neuen Gesetz wird der Versuch unternommen, Licht in einen noch dunklen Rechtsraum zu bringen. Das ist wichtig und ein erster notwendiger Schritt. Es wird eine sogenannte Erlaubnispflicht für die Betreiber eingeführt. Diese sind dann verpflichtet, ihre gewerbliche Zuverlässigkeit nachzuweisen. Unser Ordnungsamt wird im Zuge dieses Verfahrens auch das Betriebskonzept der Prostitutionsgewerbe durchleuchten.“
Die Bordelle müssen in dem Konzept darstellen, wie sie minderjährige Personen von ihren Betrieben fernhalten wollen und welche Maßnahmen sie ergreifen, um das Risiko der Übertragung sexueller Infektionen zu verringern. Zukünftig ist auch ein Notrufsystem verpflichtend, damit sich die Prostituierten aus einer möglichen Zwangslage befreien können.
„Das Gewerbe darf also nur dann aufgenommen werden, wenn keine Anzeichen auf Zwangsprostitution vorliegen und im Betriebskonzept Maßnahmen verankert sind, die die Gesundheit und die Sicherheit der Prostituierten sicherstellen“, fasst Holtstiege zusammen.
Prostituierte und Betreiber können sich unter folgendem Kontakt melden: Ordnungsamt: Manuela Knipping, Zimmer B 0.43, Tel. 02581/ 53-3217. – Gesundheitsamt: Mareike Sackarend, Zimmer A 0.36, Tel. 02581/ 53-5367.
Manuela Knipping (Mitte) ist im Ordnungsamt des Kreises Warendorf für die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes zuständig, das am 1. Juli in Kraft tritt. Mit im Bild Ordnungsdezernentin Petra Schreier und Amtsleiter Ralf Holtstiege. – (Foto: Kreis Warendorf).