Sie sind meistens dann auf den Straßen im Kreis Warendorf unterwegs, wenn viele andere schlafen. Überwiegend in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr transportieren sie derzeit häufig zum Beispiel große Teile für neue Windkraftanlagen. Die besonders langen und vor allem breiten Lkw müssen als Schwertransporte gekennzeichnet und gesichert werden. Ihre Zahl hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Bis zum 18. August wurden in diesem Jahr bereits 2900 Schwertransporte im Kreis Warendorf genehmigt – damit ist der Wert von 2016 (2549) bereits jetzt deutlich überschritten. Allein für den Bau einer einzigen Windkraftanlage sind bis zu 250 Lkw-Fahrten erforderlich. Darunter sehr viele Schwertransporte. Bisher mussten sie mit Polizeibegleitung durchgeführt wurden. Seit Juni gibt es eine Neuerung: Schwertransporte müssen nicht mehr von der Polizei begleitet werden.
Jetzt können auf Strecken außerhalb der Autobahn Transporte mit über 3,50 Metern Breite von Privatunternehmen abgesichert werden. Möglich ist das durch die Änderung der Verwaltungsvorschrift dazu. „Im Kreis Warendorf sind in den vergangenen Wochen bereits zahlreiche Schwertransporte von speziell ausgestatteten Sicherungsfahrzeugen mit drehbaren Aufbauten für Verkehrsschilder und Leuchttafeln, die andere Verkehrsteilnehmer warnen, begleitet worden“, berichtet der Leiter des Straßenverkehrsamtes, Herbert Gottwald.
Bevor ein Schwer- oder Großraumtransport sich auf den Weg macht, muss eine sogenannte verkehrsrechtliche Anordnung getroffen werden. Die Transportunternehmen sollten vorab eine „Roadmap“ erstellen, aus der hervorgeht, welche Strecke gefahren wird, wie der Einsatz der Begleitfahrzeuge geplant ist und welche Verkehrsregelungen zu beachten sind. „Auf dieser Grundlage erfolgt dann der Einsatz der Verkehrssicherungsfahrzeuge“, erklärt Rita Gäher vom Sachgebiet Verkehrssicherung/Verkehrslenkung des Kreises Warendorf. „Die Fahrer verpflichten wir als Verwaltungshelfer – sie sind dann quasi der verlängerte Arm der Straßenverkehrsbehörde. Außerdem werden sie durch die Polizei eingewiesen, was es bei der jeweiligen Strecke zu beachten gibt“, berichtet die Mitarbeiterin des Straßenverkehrsamtes.
Auch wenn es nicht die Polizei ist, die den Schwertransport absichert: Die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer müssen die Hinweise der Sicherungsfahrzeuge wie Überholverbot, Durchfahrtverbot oder Geschwindigkeitsregeln beachten. Gäher: „Sie haben die gleiche Bedeutung wie die Verkehrszeichen am Fahrbahnrand.“ Verstöße dagegen könnten erhebliche Gefährdungen verursachen und seien als Ordnungswidrigkeit zu bewerten.
Die Zahl der Schwertransporte im Kreis Warendorf steigt. Sie müssen auf Landstraßen nicht mehr von der Polizei begleitet werden. (Foto: Kreis Warendorf)