Kreis Gütersloh. Ab sofort können Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige die Überbrückungshilfe II zur Abmilderung finanzieller Engpässe durch die Folgen der Corona-Pandemie beantragen. In einem Online-Vortrag der pro Wirtschaft GT erläutert Stefan Berger, Steuerberater und Partner der Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkanzlei Althans Recker & Partner PartGmbB, das Förderprogramm. Zudem wird – je nach aktuellem Informationsstand – ein erster Überblick zu der Ausgestaltung des sogenannten Novemberhilfen-Programms präsentiert. Der Vortrag findet am Mittwoch, 18. November, von 10 bis 11.30 Uhr statt.
Stefan Berger erklärt den Ablauf sowie die Rahmenbedingungen und Antragsvoraussetzungen der Überbrückungshilfe II. Darüber hinaus vermittelt er die aktuellen Richtlinien und Eckdaten zur Novemberhilfe.
Die Überbrückungshilfe II ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den betrieblichen Kosten für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler, die durch die Corona-Pandemie erhebliche Umsatzausfälle verzeichnen mussten. Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020.
Die Novemberhilfe ist eine geplante außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen wird.
Ansprechpartner ist David Severins, E-Mail d.severins@prowi-gt.de, Telefon 05241 851095.
Der Vortrag ist kostenlos. Interessierte können sich anmelden auf www.prowi-gt.de.