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Teilweise unvollständige bzw. falsche Briefwahlunterlagen in Warendorf ausgegeben

„Bedauerlicherweise sind in der vergangenen Woche (KW 17) bei der Abwicklung der Briefwahl Fehler aufgetreten. Die Fehler bestehen darin, dass in einigen Fällen an die Wahlberechtigten unvollständige bzw. falsche Briefwahlunterlagen ausgegeben bzw. versandt worden sind.

Die Briefwahlunterlagen müssen richtigerweise aus Folgendem bestehen:
1. Wahlschein, aus dem ersichtlich ist, in welchem Wahlbezirk der/die Wahlberechtigte/r  stimmberechtigt ist.
2. Ein Stimmzettel für die Wahl zur Vertretung (Rat) der Stadt Warendorf. Für die Ratswahl gibt es insgesamt 20 verschiedene Stimmzettel. Der/die Wahlberechtigte hat den Stimmzettel für den jeweiligen Wahlbezirk zu erhalten, in dem er/sie stimmberechtigt ist.
3. Stimmzettel für die Wahl der Vertretung des Kreises Warendorf (Kreistagswahl). Für die Kreistagswahl ist das Gebiet der Stadt Warendorf in vier Wahlbezirke eingeteilt. Dabei sind die Stimmbezirke für die Ratswahl wie folgt den Stimmbezirken für die Kreistagswahl zugeordnet: Die Wahlbezirke (Stadt) 11 bis 15 bilden den Kreiswahlbezirk 14. Die Wahlbezirke 1 sowie 6 bis 9 bilden den Kreiswahlbezirk 15. Die Wahlbezirke 2 bis 5 sowie 10 bilden den Kreiswahlbezirk 16. Und die Wahlbezirke 16 bis 20 bilden den Kreiswahlbezirk 17.
4. Der Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters.
5. Der Stimmzettel für die Wahl des Landrats.
6. Der blaue Stimmzettelumschlag.
7. Der rote Umschlag für den Wahlbrief.
8. Sowie zusätzlich ein Merkblatt zur Briefwahl.

Wie jetzt bemerkt wurde, ist es bei der Zusammenstellung der Unterlagen für die Briefwahl in einigen Fällen zu Fehlern gekommen. Dabei waren die ausgegebenen Unterlagen in einigen wenigen Fällen unvollständig (Fehlen von Stimmzetteln oder Umschlägen). In anderen – ebenfalls wenigen – Fällen wurden falsche Stimmzettel für die Wahl zum Rat der Stadt ausgegeben. Die Wahlberechtigten haben dann zwar einen Stimmzettel für die Ratswahl erhalten, aber nicht den Stimmzettel für ihren Wahlbezirk mit den entsprechenden Direktkandidaten, sondern für einen anderen Wahlbezirk (mit anderen Direktkandidaten). Diese Verwechslung führt, obwohl der Betroffene für den Fehler keine Verantwortung trägt, zur Ungültigkeit der Stimmabgabe.

Alle Bürgerinnen und  Bürger, die bereits Briefwahlunterlagen erhalten haben, sind daher gebeten, die Vollständigkeit und Richtigkeit der erhaltenen Unterlagen zu überprüfen. Sollten Unterlagen unvollständig sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt. Sie erhalten dann, was ggf. noch fehlt, unmittelbar nachgesandt. Sollten falsche Stimmzettel ausgegeben worden sein, werden diese ausgetauscht. Sollten Sie bereits gewählt haben, aber nicht sicher sein, ob die Stimmzettel richtig waren, kann der erteilte Wahlschein vom Wahlamt für ungültig erklärt werden. Sie erhalten dann einen neuen Wahlschein mit neuen vollständigen Briefwahlunterlagen. Das Wahlbüro befindet sich im Erdgeschoss des linken Gebäudetrakts in den Zimmer 41 und 43 im Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Warendorf an der Langen Kesselstraße 4-6. Es ist geöffnet von montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr. Telefonisch ist das Wahlbüro unter 02581-541330 oder 02581-541331 zu erreichen.

Ab sofort werden die zu versendenden Briefwahlunterlagen in der Verwaltung ein weiteres Mal auf Vollständigkeit und Richtigkeit kontrolliert. Die entstandenen Fehler können daher bei Briefwahlunterlagen, die den Bürgern ab jetzt zugehen, nicht mehr auftreten. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitte ich alle Betroffenen um Entschuldigung.“ Dr. Martin Thormann – Wahlleiter

Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an Herrn Dr. Thormann, Tel. 02581-541020.