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Geflügelpest: Beobachtungsgebiet Beelen aufgehoben

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Nach Aufhebung des Sperrbezirks vor gut einer Woche hat das Veterinäramt des Kreises Warendorf nun auch die Aufhebung des Beobachtungsgebietes um den Geflügelpest-Ausbruchsort Beelen zu Donnerstag, 22. April, angeordnet.

Im Beobachtungsgebiet wurden keine weiteren Befunde des hochpathogenen Virus des Typs H5N8 nachgewiesen. Nach Auslaufen der bestehenden Fristen sowie Erfüllung der Vorgaben gemäß Geflügelpest-Verordnung sind die angeordneten Schutzmaßnahmen für das Beobachtungsgebiet daher aufzuheben.

Das Veterinäramt des Kreises Warendorf weist ausdrücklich darauf hin, dass die Verpflichtung zur Aufstallung von Geflügel von dieser Aufhebungsmaßnahme nicht betroffen ist. Sämtliches Geflügel ist weiterhin in geschlossenen Ställen oder geeigneten Schutzvorrichtungen zu halten, um sicherzustellen, dass für diese Tiere ein Kontakt zu Wild- und Kleinvögeln ausgeschlossen wird. Diese Anordnung gilt für das gesamte Gebiet des Kreises Warendorf. (Kreis Warendorf)