Förderprogramme der Stadt Sassenberg für das Jahr 2023

Foto: pixabay.de

Die Stadt Sassenberg fördert seit 2021 die Anschaffung von Lastenrädern und Lastenanhä-ngern. In diesem Jahr wurde die Förderung ergänzt, sodass nun auch der Rückbau von Stein-gärten über den Fördertopf bezuschusst werden kann. Der Fördertopf umfasst für das Haus-haltsjahr ein Volumen von 5.000,00 €. Gefördert wird der Erwerb von muskel- oder elektrisch betriebenen, werksneuen Lastenfahrrädern und -anhängern zum Transport von großen und schweren Gegenständen oder Lasten. Die Förderhöhe beträgt 30 Prozent des Anschaffungs-preises inklusive Mehrwertsteuer. Zudem fördert die Stadt Sassenberg den Rückbau von Gär-ten mit überwiegender Ausgestaltung durch Schotter, Splitt, Kies oder anderen Steinmateria-lien, die bereits vor dem Inkrafttreten der Richtlinie bestanden haben. Die Förderhöhe beträgt 20 Prozent der Umsetzungskosten, höchstens jedoch 500,00 € je Grundstück.

Seit dem Inkrafttreten der Richtlinien am 01.03.2023 können Förderanträge bis zum Ende des Jahres gestellt werden. Das Verfahren zur Antragstellung und alle relevanten Informationen über die Fördervoraussetzungen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Sassenberg. Des Weiteren gelten für die Fördersätze bestimmte Höchstgrenzen entsprechend der Richtlinien. Anträge können nur solange bewilligt werden, wie Mittel im Fördertopf zur Verfügung stehen. Bei Fragen zur Förderung wenden Sie sich bitte an Herrn Veith, (veith@sassenberg.de, Tel.: 02583 309 2011).