Soforthilfe Sport noch einmal verlängert – Sportvereine in Nordrhein-Westfalen können bis 15. November 2020 Anträge stellen.
Die Staatskanzlei teilt mit:
Die Soforthilfe Sport der Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird fortgesetzt. Die Antragsfrist wird bis zum 15. November 2020 verlängert. Insgesamt stehen für die Soforthilfe Sport zehn Millionen Euro zur Verfügung.
„Ich freue mich, dass die Soforthilfe Sport zur Unterstützung notleidender Sportvereine fortgeführt werden kann“, sagte Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen. „Damit stärken wir unsere Sportvereine in dieser schwierigen Zeit und geben ihnen eine Hilfe zur Existenzsicherung“, betonte Milz.
Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen wird damit in die Lage versetzt, die ursprünglich bis zum 15. August 2020 bereitgestellten Landesmittel für notleidende Sportvereine jetzt bis zum 15. November 2020 zur Verfügung stellen.
Jetzt können auch Sportvereine, die bislang keine Billigkeitsleistungen in Anspruch nehmen mussten oder denen fortgesetzt aufgrund der nachhaltigen Folgen der Corona-Pandemie die Zahlungsunfähigkeit droht, auch in nächster Zukunft auf finanzielle Unterstützung des Landes zurückgreifen.
Bisher konnten mehr als 700 Sportvereine mit rund fünf Millionen Euro unterstützt und dadurch mit Landesmitteln vor der Zahlungsunfähigkeit bewahrt werden. Sportvereine können aus diesem Hilfsfonds Mittel bis zu 50.000 Euro erhalten. Damit sichert das Land die ehrenamtlichen Strukturen im Sport und die Existenz von Sportvereinen.
Diese Hilfe können notleidende Vereine somit ohne Unterbrechung ab dem 16. Mai 2020 bis zum 15. November 2020 über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online beantragen – schriftliche Anträge sind nicht möglich.