Beelen. Die Gemeindeverwaltung informiert, dass im Rathaus, Warendorfer Straße 9, Zimmer 28 im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB der Vorentwurf mit Plankarte und Begründung für den Bebauungsplan „Axtbachtal III“, 7. Änderung der Gemeinde Beelen ab 21.01.2021 bis einschließlich 24.02.2021 während der Öffnungszeiten des Rathauses (Montag – Freitag 08.00 – 12.30 Uhr und zusätzlich Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr) öffentlich ausliegt. Die persönliche Einsichtnahme im Rathaus findet aus Infektionsschutzgründen nur nach Terminabsprache (Tel.: 02586-887-28) mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen statt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Unterlagen auch im Internet unter www.beelen.de Wirtschaft & Bauen Gemeindeplanung in Beelen oder unter https://www.o-sp.de/beelen/ jederzeit eingesehen werden können. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Mit der 7. Änderung des Bebauungsplans „Axtbachtal III“ verfolgt die Gemeinde das Ziel, eine innerörtliche Grünfläche einer Wohnnutzung zuzuführen. Vor dem Hintergrund des konkreten Antrags wird im Sinne der Innenentwicklung und Nachverdichtung im Siedlungsgefüge Planungsrecht zum Bau eines Einfamilienhauses geschaffen.