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Frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplanvorentwurf Nr. 4.15 „Weidkamp“ im Ortsteil Hoetmar startet

Aufgrund der Notwendigkeit, Hoetmar bedarfsgerecht mit Baugrundstücken zu versorgen, soll im Osten des Ortsteils ein neues Wohngebiet entwickelt werden. Hierdurch soll die bestehende Bebauung der Straße „Weidkamp“ in östliche Richtung erweitert werden. Das Gebiet soll im südlichen Bereich an die Dechant-Wessing-Straße und im westlichen Bereich an das bestehende Wohngebiet „Lindenstraße 2“ angeschlossen werden, wodurch ein Ringschluss beider Wohngebiete erzeugt wird. Das städtebauliche Konzept sieht im Inneren des Plangebietes eine Entwicklung von Baugrundstücken mit vornehmlich Einzel- und Doppelhäusern vor. Im Randbereich soll der Bebauungsplan eine etwas dichtere Bebauung ermöglichen, sodass beispielsweise auch Reihenhäuser oder kleine Mehrfamilienhäuser entstehen können.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.04.2021 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

In diesem Zusammenhang möchte die Stadt Warendorf darauf hinweisen, dass die  Planunterlagen in der Zeit vom 10.05. bis 08.06.2021 im Internet unter               

www.o-sp.de/warendorf „Bebauungspläne im Verfahren“ eingesehen werden können. Hierbei besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Planung abzugeben. Ebenfalls ist es möglich, Stellungnahmen per E-Mail abzugeben.

Eine Informationsveranstaltung kann aufgrund der aktuellen Pandemielage derzeit nicht stattfinden. Daher wird über den genannten Link ein Video bereitgestellt, in der die Planung vorgestellt und erläutert wird.

Darüber hinaus werden die Planunterlagen bei der Stadtverwaltung Warendorf im Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (1. OG, Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich ausliegen. Innerhalb des genannten Zeitraumes können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben. Die öffentliche Auslegung erfolgt während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr). Aufgrund der aktuellen Corona-Lage wird empfohlen, sowohl für Besuche innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten, als auch außerhalb der Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail einen Termin zu vereinbaren (Frau Bach, Telefon 02581-54 1614 oder dana.bach@warendorf.de).