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Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hofstelle Hartmann“ der Gemeinde Beelen

Die Gemeindeverwaltung informiert, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit die Planunterlagen für die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 Gewerbegebiet Hofstelle Hartmann“ der Gemeinde Beelen ab Dienstag, 11.08.2026 bis einschließlich Freitag, 11.09.2026 im Internet unter www.beelen.de à Wirtschaft & Bauen à Gemeindeplanung in Beelen oder unter https://www.o-sp.de/beelen/ veröffentlicht werden. Zusätzlich können der Flächennutzungsplanentwurf und Bebauungsplanentwurf nebst Unterlagen bei der Gemeinde Beelen, Fachbereich Bauen und Wohnen, Zimmer 28, Warendorfer Straße 9, 48361 Beelen, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Gewerbegebiet Hofstelle Hartmann“ sowie der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgt die Gemeinde das Ziel, dieplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete gewerbliche Entwicklung zu schaffen und bestehende Planungen an die aktuellen tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten anzupassen. Der bestehende Bebauungsplan wird in diesem Zuge planungsrechtlich modernisiert und das Gewerbegebiet am Hörster erweitert. Gleichzeitig werden bislang als gewerbliche Bauflächen überplante Bereiche, die tatsächlich von landwirtschaftlichen Hofstellen genutzt werden, aus der gewerblichen Nutzung zurückgenommen. Für Fragen steht Ihnen Herr Willinghöfer unter der Telefonnummer 02586/887-28 zur Verfügung.