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Einigung in der EU über Bezeichnungen vegetarischer Produkte

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In der Europäischen Union ist eine Entscheidung über die Bezeichnung vegetarischer und veganer Produkte gefallen. Das zuvor diskutierte Verbot von Begriffen wie „Veggie-Burger“, „vegetarische Wurst“ oder „vegetarisches Schnitzel“ wird nicht umgesetzt.

Vertreter des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission sowie der Mitgliedstaaten im Ministerrat haben sich auf einen entsprechenden Kompromiss geeinigt. Demnach dürfen pflanzliche Produkte weiterhin Bezeichnungen verwenden, die an bekannte Fleischgerichte erinnern, solange klar erkennbar ist, dass es sich um vegetarische oder vegane Lebensmittel handelt.

Damit können Hersteller weiterhin Begriffe wie Veggie-Burger oder vegetarische Würstchen nutzen, um Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Orientierung zu geben, wie die Produkte verwendet oder zubereitet werden können.

Gleichzeitig sieht die Einigung vor, dass Bezeichnungen mit direkten Tiernamen künftig stärker geschützt werden. Begriffe, die sich unmittelbar auf ein Tier beziehen – etwa „Chicken“, „Pork“ oder „Rinderhüfte“ – sollen grundsätzlich tierischen Produkten vorbehalten bleiben.

Mit der Entscheidung reagiert die EU auf die wachsende Bedeutung pflanzlicher Alternativen auf dem Lebensmittelmarkt. In den vergangenen Jahren ist das Angebot an vegetarischen und veganen Produkten deutlich gestiegen, während gleichzeitig über eine klare und verständliche Kennzeichnung für Verbraucherinnen und Verbraucher diskutiert wurde.

Die Einigung soll nun für mehr Klarheit bei der Produktbezeichnung sorgen und gleichzeitig Innovationen im Bereich pflanzlicher Lebensmittel weiterhin ermöglichen.