Jugendschutzkontrollen am ersten Maifeiertag

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Wie im vergangenen Jahr möchte die Stadt Sassenberg mit der kreisweiten Aktion „Alkohol? Nicht witzig! Keine Kurzen für Kurze“ dem Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen am 1. Mai entgegenwirken. Damit Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen geschützt sind, überwachen Mitarbeiter der Ordnungsbehörde und der Stadtjugendpflege am ersten Maifeiertag die Einhaltung des Jugendschutzes.
Zur Erinnerung: Bier, Wein und Sekt dürfen von unter 16-Jährigen nicht konsumiert werden und der Verzehr hochprozentigen Alkohols wie Spirituosen oder spirituosenhaltigen Mixgetränken ist ausschließlich Erwachsenen erlaubt.
Wer trotzdem mit Alkohol erwischt wird, muss die Flaschen ausleeren und wird bei Trunkenheit von der Polizei zur Jugendschutzstelle der Kreisverwaltung gebracht. Dort werden die Jugendlichen betreut, bis Sie von Ihren Eltern abgeholt werden können.
Trotz aller Kontrollen geht auch die Bitte an die Eltern, ihre Kinder eindringlich zu ermahnen und insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass sich Kinder und Jugendliche nicht schon zu Hause mit alkoholischen Getränken versorgen können. So steht einem fröhlichen und gesunden 1. Mai nichts entgegen.