Landesregierung fördert Christopher-Street-Days mit insgesamt 145.000 Euro jährlich

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Familienministerin Josefine Paul: Setzen klares Zeichen für Demokratie und gegen Diskriminierung!

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration teilt mit: Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Lebenssituation für LSBTIQ*-Menschen in Nordrhein-Westfalen weiter zu verbessern und die Vielfalt der Zivilgesellschaft noch deutlicher zu stärken. Dazu gehört auch die Förderung von Sichtbarkeit und Akzeptanz, indem vor allem die kleineren Christopher-Street-Days (CSD) im ganzen Land unterstützt werden. Ab sofort können Vereine und Träger, die einen CSD organisieren, pro Jahr mit einer finanziellen Förderung von maximal 5.000 Euro unterstützt werden. Insgesamt stellt das Familienministerium dafür 145.000 Euro in diesem Jahr zur Verfügung.

Familienministerin Josefine Paul erklärt: „Wir setzen mit unserer Förderung ein klares Zeichen für Vielfalt, eine lebendige Demokratie und gegen Diskriminierung. CSDs sind aus dem öffentlichen Leben vieler Städte und Gemeinden nicht mehr wegzudenken. Doch das meist ehrenamtliche Engagement der Organisatorinnen und Organisatoren benötigt nicht nur ideelle Unterstützung. Unser Beitrag ist ein wichtiger Baustein für eine offene Gesellschaft, die von Akzeptanz und Wertschätzung geprägt ist und sich für gesellschaftliche Vielfalt weiter öffnet. CSDs schaffen niedrigschwellige Begegnungsräume für Menschen aller sexuellen und geschlechtlichen Identitäten. Sie schaffen auch einen öffentlichen Raum, in dem queere Zivilgesellschaft und Community sichtbarer und selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft sind. Straßenfeste, Demonstrationen und Paraden sind aber auch längst zu Veranstaltungen der Gesamtgesellschaft geworden, an der sich eine Vielzahl von Initiativen, Vereinen, Verbänden und auch Unternehmen beteiligen.“

Trotzdem ist die Durchführung von CSDs insbesondere im ländlichen Raum in jedem Jahr eine Herausforderung, oftmals verbunden mit der Frage, ob die CSDs vor dem Hintergrund mangelnder Ressourcen organisiert und finanziell gestemmt werden können. Mit Blick darauf, dass sich die Landesregierung für eine Angleichung der Lebensverhältnisse zwischen städtisch und ländlich geprägten Räumen einsetzt, kann die Stärkung von CSDs einen wichtigen Beitrag zur Akzeptanz und Sichtbarkeit von queeren Communities in ländlichen Regionen liefern. Die Förderung von CSDs unterstützt daneben die Möglichkeit einer sichtbaren Menschenrechtspolitik und ermöglicht den zumeist ehrenamtlich agierenden CSD-Vereinen die Vorbereitung und die Ausführung, um an dem jährlichen „Pride Month“ aktiv teilzunehmen.

Förderfähig sind folgende Maßnahmen:

·       Erstellung von Awareness-Konzepten;

·       Erstellung von Gewaltpräventionskonzepten;

·       Öffentlichkeitsarbeit wie zum Beispiel Website-Erstellung, Flyer, Annoncen und Give-Aways, die auf die Veranstaltung hinweisen, Wegweiser
und/oder Informationstafeln mit dem konkreten Verweis auf den CSD;

·       Aktivierung bei der Akquise, Schulung und Begleitung von Ehrenamtlichen, die dazu beitragen, den CSD vor Ort gelingend umzusetzen;

·       Aktivierung, Befähigung und Begleitung beim Fit-Machen von Ehrenamtlichen, Sponsoring, Unterstützung, Spenden zur Realisierung des CSD vor
Ort einzuwerben;

·       Aktivierung, Befähigung und Begleitung bei der Einrichtung von Safe-Space-Angeboten sowie von Security im Rahmen des CSD vor Ort;

·       Förderung der barrierearmen Umsetzung des CSD vor Ort (zum Beispiel Gebärdensprache, Rampen, Toiletten, ggf. mobiler Bringservice zum
Straßenfest);

·       Förderung von Sachmitteln, also materielle Voraussetzungen zur Realisierung einer CSD-Veranstaltung. Hierzu gehören zum Beispiel gemietetes
Equipment oder „Hardware“, Infrastruktur wie bspw. Bühne, Technik, Ton, Licht, Aufbau, aber auch notwendige Versicherungen zur vorzeitigen
Abklärung von Haftungsfragen.

Bei der Durchführung des Vorhabens unterstützt das Queere Netzwerk NRW e.V. mit Sitz in Köln als Projektträger. Die Fördermittel können dort beantragt werden. Antragsberechtigt sind Vereine und CSD-Träger:innen, die in ihrer Kommune oder Region CSDs ausrichten.