Zählerstandsmeldungen von Abzugszählern, z. B. für die Gartenbewässerung, können für das Jahr 2022 noch bis zum 16.01.2023 beim Abwasserbetrieb Warendorf gemeldet werden. Eine nachträgliche Berücksichtigung ist nicht möglich.
Zu Bedenken ist auch, dass Gartenwasserzähler, deren Eichfrist in 2022 (oder früher) abgelaufen ist, selbstständig ausgetauscht werden sollten, wenn weiterhin Abzüge für nicht dem Kanal zugeführtes Wasser bei der Schmutzwasserzusatzgebühr berücksichtigt werden sollen. Die Pflicht liegt hierbei bei den Bürger*innen selbst. Verbräuche von nicht mehr geeichten Zählern können nicht anerkannt werden.
Für die Zählerstandsmeldung sowie für Zähleranmeldungen und Zählerwechsel kann das Online Formular des Abwasserbetriebs Warendorf auf der Homepage des Abwasserbetriebs www.aw-waf.de genutzt werden. Hier finden Sie auch einen Flyer zum Thema mit weiteren Informationen.