Stallpflicht für Geflügel im Kreis Warendorf wird aufgehoben

Mit dem Einzug des Frühlings und der verstärkten Sonneneinstrahlung geht das Geflügelpest-Risiko zurück. Deshalb hebt das Veterinäramt des Kreises Warendorf die Stallpflicht für Nutzgeflügel im gesamten Kreisgebiet auf. Die Geflügelhalter sind jedoch weiterhin verpflichtet, die strikten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten – wie z.B. Desinfektions- und Hygienemaßnahmen.

Nachdem in NRW seit dem 24. Februar kein neuer Fall von Geflügelpest bei Wildvögeln mehr festgestellt wurde und seit dem 15. Februar kein neuer Ausbruch in Nutzgeflügelbeständen zu verzeichnen war, hatte das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW am Donnerstag (16. März) die landesweiten Vorgaben zur Aufstallung von Geflügel aufgehoben. Das Ministerium hat es den Kreisordnungsbehörden überlassen, in eigener Zuständigkeit risikoorientiert zu entscheiden, ob das Aufstallungsgebot vor Ort aufgehoben werden kann.

Da im Kreis Warendorf kein positiver Fall von Geflügel- oder Wildgeflügelpest bekannt geworden ist, wird die angeordnete Schutzmaßnahme aufgehoben. Das Einschleppungs- und Verbreitungsrisiko sinke außerdem, weil die Wildvogelpopulation abwandere. So hätten die Vogelschutzexperten des Landesamtes für Natur- und Verbraucherschutz (LANUV) beobachtet, dass die Wildgänse die Rastplätze verließen. „Für die Aufhebung der Stallpflicht spricht außerdem, dass es bei uns im Kreis Warendorf vom Ausbruch im Herbst bis jetzt keinen einzigen Geflügelpest-Fall gab – weder in Nutztierbeständen noch bei Wildvögeln. Darüber bin ich sehr erleichtert“, sagte Kreis-Ordnungsdezernentin Petra Schreier. „Den betroffenen Landwirten und Tierhaltern danke ich für das umsichtige Einhalten der Aufstallungspflicht, ihre Kooperationsbereitschaft sowie für ihr Verständnis für die erforderlichen langfristigen Einschränkungen“, so Petra Schreier.

Es sei vor allem auch eine Frage des Tierschutzes, die Stallpflicht zurückzunehmen. „Für Freilandhühner, aber auch für Wasservögel wie Enten und Gänse, ist das Halten im Stall auf Dauer problematisch“, betont Dr. Andreas Witte, Leiter des Kreisveterinäramtes. Seit dem 25. November bestand für jeden Geflügelhalter in NRW die Verpflichtung, seine Tiere nicht mehr nach draußen zu lassen. Im Kreis Warendorf galt das für die Kommunen Oelde, Ostbevern, Sassenberg, Telgte, Wadersloh und Warendorf bereits seit dem 21. November wegen der dort erhöhten Geflügeldichte.

Verhaltensregeln zur Biosicherheit für Geflügel und weitere Infos unter www.kreis-warendorf.de  (Kreis Warendorf)