Unbürokratische Auszahlung eines Unternehmerlohns für Solo-Selbstständige gefordert

Henning Rehbaum MdL und Andrea Stullich MdL (Foto: CDU)

Trotz des Soforthilfe-Programms von Bund und Ländern und der zusätzlichen ÜberbrückungshilfePlus aus NRW sind viele Solo-Selbständige in Existenznöten, unter anderem Selbständige in Veranstaltungs-, Reise- und Messewirtschaft, Künstler und freie Journalisten. Denn die Soforthilfe darf bislang nur für Betriebskosten ausgegeben werden und nicht auch für den privaten Lebensunterhalt. NRW ist bei der Soforthilfe und der „ÜberbrückungshilfePLUS“ mit einem eigenen Unternehmerlohn von 1000 Euro aus Landesmitteln bereits vorangegangen und stellt dafür 700 Mio. Euro bereit. So gibt es derzeit einen bundesweiten Flickenteppich der Hilfen für Solo-Selbständige. Andrea Stullich, schulpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion findet; „Der Bund ist jetzt in der Pflicht, die Hilfen für Solo-Selbständige neu zu denken. Deshalb haben CDU- und FDP-Fraktion heute im Landtag gemeinsam den Antrag „Unternehmerlohn jetzt!“ gestellt.“ Der wirtschaftspolitische  Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Henning Rehbaum, hat dazu deutlich gemacht: „Der Unternehmerlohn ist nicht nur wirtschaftliche Hilfe, sondern gesellschaftliche Wertschätzung für Soloselbständige. Wir wollen erreichen, dass im Bund die unbürokratische Auszahlung eines Unternehmerlohns für Solo-Selbständige beschlossen wird – ein fiktives Gehalt in Höhe von 1.200€, ohne Auflagen und zur freien Verfügung.“ Dafür soll sich die Landesregierung beim Bund einsetzen, darum geht es in unserem Antrag.

Alle Infos hier:

▶️ https://landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-11660.pdf

Henning Rehbaum MdL und Andrea Stullich MdL (Foto: CDU)