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Warendorf streicht Schulbusse für Grundschulkinder — Eltern fordern eine überprüfbare Sicherheitsprüfung statt einer Kulanz auf Widerruf

Foto: KI generiert

Der Kultur- und Schulausschuss der Stadt Warendorf hat am 15. September 2026 beschlossen, den Schülerspezialverkehr ab dem Schuljahr 2027/2028 neu auszuschreiben, die Streichung der Südroute der Linie 860 zu prüfen und die Anspruchsvoraussetzungen der Schülerfahrkostenverordnung NRW ab dann „konsequent“ anzuwenden. Rund 100 Kinder haben bereits einen Ablehnungsbescheid erhalten. Betroffene Eltern kritisieren, dass die Stadt die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Schulwegsicherheit bis heute nicht offengelegt hat.

Grundlage des Beschlusses ist die Sitzungsvorlage 5073/2026. Sie hält fest, dass rund 100 Schülerinnen und Schüler einen Ablehnungsbescheid erhalten haben und dass diese Bescheide „teilweise erst in der letzten Schulwoche des Schuljahres 2025/2026″ zugestellt wurden — zu einem Zeitpunkt also, an dem für die Sommerferien und das kommende Schuljahr nichts mehr umzuplanen war.

Für das laufende Schuljahr 2026/2027 hat die Stadt nach Protesten eine Kulanzregelung angeboten. Diese steht nach dem Wortlaut der Vorlage jedoch „unter dem Vorbehalt der vorhandenen Beförderungskapazitäten“. Weiter heißt es: „Bei Engpässen werden zunächst die Schülerinnen und Schüler von der Kulanzregelung ausgenommen, deren Wohnort der Schule am nächsten liegt.“

„Das ist keine Zusage, das ist ein Vorbehalt mit eingebauter Rücknahme“, sagt Wladislaw Derksen, Vater einer Erstklässlerin aus Warendorf. „Ich kann meiner Tochter im Oktober nicht sagen, ob sie nächstes Jahr noch mitfahren darf.“

Der Kern des Streits: die Sicherheitsprüfung

Die Schülerfahrkostenverordnung NRW knüpft den Anspruch auf Beförderung in der Primarstufe an eine Entfernung von mehr als zwei Kilometern (§ 5 Abs. 2 SchfkVO). Die Verordnung enthält aber eine zweite, davon unabhängige Regelung: Nach § 6 Abs. 2 SchfkVO besteht der Anspruch auch unterhalb dieser Grenze, wenn der Schulweg besonders gefährlich ist. Als besonders gefährlich gilt ein Weg nach dem Wortlaut der Verordnung insbesondere dann, wenn er „überwiegend entlang einer verkehrsreichen Straße ohne Gehweg oder begehbaren Randstreifen führt, oder wenn eine verkehrsreiche Straße ohne besondere Sicherung für Fußgänger überquert werden muss“.

Die Stadt Warendorf hat die betroffenen Schulwege nach eigenen Angaben geprüft und für zumutbar erklärt. Wer diese Prüfung durchgeführt hat, nach welcher Methodik, zu welcher Tages- und Jahreszeit und ob dabei Dunkelheit, Winterverhältnisse, Straßenbeleuchtung, Querungsstellen und Schwerverkehr erfasst wurden, ist bislang nicht veröffentlicht worden. Die Sitzungsvorlage 5073/2026 enthält dazu keine Angaben. Die betroffenen Familien Beantragen Einsicht in diese Unterlagen.

Zweitklässler ohne Radfahrausbildung

Mit dem Wegfall der Beförderung sollen Kinder den Schulweg künftig selbst zurücklegen — zu Fuß oder mit dem Rad. Die schulische Radfahrausbildung findet in Nordrhein-Westfalen jedoch erst in der vierten Klasse statt. Betroffen sind Kinder ab der zweiten Klasse, also ab einem Alter von etwa sieben Jahren.

„Ein Kind, das die Radfahrprüfung noch gar nicht machen durfte, wird im Winter im Dunkeln allein auf den Weg geschickt. Das ist die Konsequenz dieses Beschlusses“.

Warendorf kennt den Ernstfall

Die Frage nach der Sicherheit eines Schulwegs ist in Warendorf keine theoretische. Am 18. Januar 2013 wurde an der Kreuzung Blumenstraße / von-Ketteler-Straße eine zehnjährige Schülerin des Gymnasiums Laurentianum auf dem Schulweg von einem Bus erfasst und starb. Das Amtsgericht verurteilte den Fahrer im März 2014 wegen fahrlässiger Tötung; Gericht und Staatsanwaltschaft stellten dabei ausdrücklich auf die besondere Sorgfaltspflicht im Schulviertel ab. Der Sachverständige konnte den Hergang auch nach einer Rekonstruktion nicht abschließend klären und hielt es für möglich, dass das Mädchen wegen der winterlichen Straßenverhältnisse nicht auf dem Radweg unterwegs war.

Die Eltern betonen ausdrücklich, dass zwischen diesem Unfall und dem aktuellen Beschluss kein Zusammenhang besteht — das verunglückte Kind wurde von einem Bus erfasst. „Ich führe den Fall nicht an, um irgendjemandem etwas zu unterstellen“, sagt Wladislaw Derksen. „Ich führe ihn an, weil der Ausschuss am 15. September ausgerechnet im Gymnasium Laurentianum an der Von-Ketteler-Straße getagt hat — unmittelbar an dieser Kreuzung. In dieser Stadt kann der Satz ‚wir haben geprüft, der Weg ist zumutbar‘ keine Behauptung bleiben. Er muss ein Dokument sein, das man lesen kann.“

Auch jüngere Vorfälle im Kreis Warendorf zeigen das Risiko: Am 5. Februar 2025 stürzte in Wadersloh ein neunjähriges Mädchen morgens um 7:40 Uhr auf dem Gehweg der Bentelerstraße mit dem Fahrrad — nach Einschätzung der Polizei vermutlich wegen Glatteis — und musste stationär im Krankenhaus behandelt werden.

Klima-Check entfallen — obwohl Elterntaxis absehbar sind

Auf dem Deckblatt der Sitzungsvorlage 5073/2026 ist der Klima-Check der Stufe 2 mit „nein (Stufe 2 entfällt)“ angekreuzt. Eine vertiefte Klimaprüfung hat also nicht stattgefunden, obwohl die absehbare Folge des Beschlusses zusätzlicher Autoverkehr vor Grundschulen ist. Die Vorlage selbst räumt ein, dass die eigenständige Organisation des Schulwegs „insbesondere in den Außenbezirken, sowohl für die Eltern als auch für die Kinder mit erheblichen organisatorischen und zeitlichen Herausforderungen verbunden sein kann“.

Angebot der Eltern zur Kostenbeteiligung abgelehnt

Mehrere Eltern haben der Stadt angeboten, die Kosten für die Beförderung ganz oder anteilig selbst zu tragen oder ein Sammelticket zu finanzieren. Dieses Angebot wurde abgelehnt — in einer ersten email Auskunft ohne Begründung, später mit Verweis auf den erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden und die Verfügbarkeit von Bussen. Eine Rechtsgrundlage für die Ablehnung wurde den Eltern nicht genannt.

Größenordnung

Nach den Angaben der Vorlage entstanden der Stadt Warendorf im Kalenderjahr 2025 Schülerfahrkosten von rund 1.700.000 Euro, davon rund 800.000 Euro für den Schülerspezialverkehr. Der Haushaltsansatz des betroffenen Produkts 030202 beträgt 4.923.000 Euro. Die zur Streichung vorgesehene Südroute der Linie 860 betrifft nach der Aufstellung in der Vorlage zehn Kinder.

Die Forderungen der Eltern

  1. Offenlegung der Schulwegprüfung — Gutachten, Begehungsprotokolle, Methodik, Zeitpunkt der Erhebung.
  2. Eine dokumentierte Einzelfallprüfung nach § 6 Abs. 2 SchfkVO für jedes betroffene Kind, unter Berücksichtigung von Dunkelheit und Winterverhältnissen — nicht nur eine Entfernungsmessung.
  3. Eine verbindliche Zusage statt einer Kulanz unter Kapazitätsvorbehalt für das Schuljahr 2026/2027.
  4. Eine Übergangsregelung für die Jahrgänge 1 und 2 über das Schuljahr 2027/2028 hinaus, gekoppelt an die Radfahrausbildung in Klasse 4.
  5. Eine ernsthafte, begründete Prüfung der von Eltern angebotenen Kostenbeteiligung.

Wladislaw Derksen

Er ist Vater einer Erstklässlerin und war am 15.09.2026 als Zuhörer in der Sitzung des Kultur- und Schulausschusses anwesend. Er spricht für betroffenen Familien der Grundschulkinder.

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