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Wie man ein Brötchen zu einer Umweltsünde macht

Foto: KH

Ab 2020 gilt die Bon-Pflicht auch für Bäckereien

Kreis Warendorf. „Wenn es nicht so traurig und für die kleinen Handwerksbetriebe so belastend wäre, dann könnte man über diesen neuen Fall von ‚Kanonen auf Spatzen schießen‘ nur lachen“, empört sich Frank Tischner, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf, der auch die Bäcker-Innung Warendorf angeschlossen ist, über die ab dem 1. Januar 2020 geltende Bon-Pflicht.

Mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ ist es zwingend vorgeschrieben, dass jeder Käufer einen Bon bekommt. Damit soll die Steuerehrlichkeit erhöht werden. „Dies ist sicherlich ein hehres Ziel“ erkennt Tischner die Intention des Gesetzes an, kritisiert aber die daraus resultierenden Konsequenzen. „Da treibt man den Teufel mit dem Beelzebub aus. Zwar erreicht man mehr Kontrolle über die Versteuerung beim Brötchenverkauf, dafür gibt es aber auch ein Mehr an Umweltbelastung, denn die Menge der anfallenden Bons, problematische Beschichtung beim Thermopapier und die Entsorgung der eigentlich auch vom Kunden ungewollten Bons machen jedes verkaufte Brötchen zu einem Umweltsünder“, so Tischner und zitiert die „Welt“, in der vorgerechnet wurde, dass in Deutschland mit der Menge der jährlich ausgedruckten Kassenbons man 43 Fußballfelder bedecken könnte. Hintereinander gelegt ergäben sie eine Länge von 2,2 Millionen Kilometern, das reiche aus, um den Äquator 50 Mal mit Kassenbons zu umwickeln. Die vom Finanzministerium ins Spiel gebrachte Alternative einer Belegausgabe über das Smartphone oder der Email-Adresse ist für eine Bäckerei mit viel Laufkundschaft reine Theorie „und ein weiteres Spielfeld für die Datenschutz-Grundverordnung“, befürchtet Frank Tischner.

Es sind nämlich nicht allein die umweltrelevanten Aspekte, die den KH-Hauptgeschäftsführer stören, sondern auch die erheblichen bürokratischen und finanziellen Belastungen, die auf die Handwerksbetriebe mit der Bon-Pflicht zukommen, denn die Umrüstung der Kassen ist unausweichlich. So müssen computergestützte Kassensysteme von 2020 an verpflichtend umgerüstet werden und über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen, um nachträgliche Veränderungen in den Daten zu verhindern. Nur „es gibt noch gar keine TSW-zertifizierten Kassen auf dem Markt“, merkt Tischner an.

Für ihn fehlt es bei dem Kassengesetz an der Verhältnismäßigkeit. „Wie groß kann denn die Steuerhinterziehung und der „Gewinn“ beim Verkauf von Brot und Brötchen für den Bäcker sein, dass man dem Bäckerhandwerk erhebliche Investitionen in die Nachrüstung der Kassen zumutet? Klar ist doch, dass die Kosten in die Preiskalkulation mit einfließen werden. Zukünftig werden also die Brötchen deshalb teurer werden, aber der Kunde kann sich trösten. Er hat ja dann dafür einen Bon.“

Foto: KH

„Die Bon-Pflicht schießt weit über das Ziel hinaus“, meinen Annette Scholhölter-Jürgens, Geschäftsführerin einer Bäckerei, und KH-Hauptgeschäftsführer Frank Tischner.