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50-Millionen- Euro-Sonderprogramm zum Erwerb mobiler Luftfiltergeräte für Schulen und Sporthallen geht an den Start

Foto: pixabay.de

Das 50-Millionen-Euro-Sonderprogramm zum Erwerb mobiler Luftfiltergeräte für Schulen und Sporthallen ist startklar: Nachdem die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 27. Oktober 2020 den Beschluss gefasst hat, hat der Landtag am 5. November 2020 die Finanzmittel freigegeben.

Ministerin Ina Scharrenbach: „Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen steht seit dem Sommer mit den kommunalen Verantwortungsträgerinnen und –trägern sowie den Schulleitungen in einem Austausch, um den Schulbetrieb und damit auch die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen im Herbst/Winter 2020 zu sichern: Nach Auskunft der Städte und Gemeinden können sämtliche Unterrichtsräume in 315 Kommunen intensiv gelüftet werden. 73 Städte melden bei einzelnen Unterrichtsräumen, dass diese nicht ausreichend belüftbar sind. Diese Unterrichtsräume werden aktuell in den Schulen nicht genutzt. Mit dem Erwerb von mobilen Luftfiltergeräten können diese Unterrichtsräume für den Schulbetrieb wieder nutzbar gemacht werden.“

Das Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass für Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) gelüftet werden können, insbesondere der Erwerb mobiler Luftreinigungsgeräte finanziell unterstützt wird. Damit schließt das Land Nordrhein-Westfalen eine Lücke zum Bundesförderprogramm. Zuwendungsfähig sind auch einfache bauliche Instandsetzungs- oder Umrüstungsmaßnahmen an Fensteranlagen.

Luftfiltergeräte ersetzen aber – wo sie gelten – nicht die AHA-L-Maßnahmen (Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmasken/Atemschutz, Lüften).

Ministerin Ina Scharrenbach: „Gefördert werden bis zu 100 Prozent der Maßnahme bis höchstens 4.000 Euro je Gerät. Auch Sporthallen können mithilfe des Programms ertüchtigt werden. Es ist uns gelungen, dass auch Vorhaben, die bereits seit dem 16. März 2020 begonnen worden sind, gefördert werden können. Mit der Förderung nehmen wir gezielt Räumlichkeiten in den Fokus, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine Raumlufttechnische Anlage gelüftet werden können.“

Um das Antragsverfahren bürokratiearm zu gestalten, wird derzeit ein Online-Antrag erarbeitet, der an die Bezirksregierung gestellt werden kann und noch in diesem Monat freigeschaltet werden soll.

Hinweis: Die im ersten Zitat verwandten Zahlen haben den Stand 9. November 2020.