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Öffentlichkeitsbeteiligung zur 3. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes „Altstadt Warendorf“

Foto: Stadt Warendorf

Seit Anfang dieses Jahres wird aufgrund veränderter Rahmenbedingungen das Integrierte Stadtentwicklungskonzept „Altstadt Warendorf“ (ISEK) einer erneuten und somit 3. Fortschreibung unterzogen.

Auslöser hierfür war zum einen die 2021 beschlossene „weiterentwickelte Warendorfer Position“ sowie der Erwerb der bis dahin in privatem Eigentum befindlichen Industriebrache Brinkhaus. Um entsprechende Fördermittel sowohl für den Erwerb und die Freilegung als auch für die Umsetzung öffentlicher Freiflächen und Wegeverbindungen generieren zu können, müssen diese Maßnahmen in das laufende Stadtentwicklungskonzept aufgenommen werden.

Zum anderen wurde auch seitens der Bezirksregierung eine Überarbeitung des bestehenden ISEK dringend angemahnt, da ein Abschluss der Maßnahmen aus dem laufenden ISEK bis zum Jahr 2026 erforderlich sei. Während das bestehende ISEK eine Vielzahl an noch nicht umgesetzten Maßnahmen enthielt, fehlten zugleich noch wichtige Projekte im Zusammenhang mit der Revitalisierung des Brinkhausgeländes, so dass es auch aus diesem Grund einer Überarbeitung und neuen Schwerpunktsetzung bedurfte.

Das Büro Planungsgruppe Stadtbüro aus Dortmund, welches mit der Ausarbeitung dieser Fortschreibung beauftragt wurde, hat nun einen ersten Entwurf dieser 3. Fortschreibung erarbeitet und dabei eine Priorisierung der Teilmaßnahmen vorgenommen und das gesamte ISEK neu ausrichtet.

Der Entwurf dieser 3. Fortschreibung wird vom 08.08-31.08.22 im Quartiersbüro Altstadt Warendorf ausgehängt sowie auf deren Internetseite (www.altstadt-warendorf.de) veröffentlicht, sodass Interessierte sich über den aktuellen Verfahrensstand informieren können.

Das Quartiersbüro ist erreichbar unter quartiersbuero@altstadt-warendorf.de, telefonisch (02581/949 97 98) oder persönlich, montags von 13.00 bis 17.00 Uhr und mittwochs von 10.00 bis 13.00 Uhr (Krickmarkt 13, 48231 Warendorf). Während der Schließzeiten des Quartiersbüros können Interessierte sich auch bei der Altstadtkoordinatorin der Stadt Warendorf, Frau Pascale Schembecker, telefonisch (02581-54/1621) oder persönlich (Raum 112, Freckenhorster Straße 43, 48231 Warendorf) informieren.

Im September wird das fertige Konzept dem Stadtentwicklungsausschuss und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegt, sodass dieses fristgerecht bis zum 30.09.2022 der Bezirksregierung Münster vorgelegt und entsprechende Fördermittel für das Programmjahr 2023 beantragen werden können.

Foto: Stadt Warendorf