Busunternehmen können Bundeshilfe ab dem 24. Juli abrufen

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Berlin/Kreis Warendorf. Die wegen der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Notlage geratenen Reisebusunternehmen können ab dem 24.07.2020 die von Bundesminister Andreas Scheuer zugesagten Hilfsgelder in Höhe von 170 Millionen Euro abrufen. Darüber informiert der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen). Die dafür notwendige Finanzierungsregelung wird am morgigen Freitag im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Um die Hilfe zu ermöglichen hatte der  Deutsche Bundestag Anfang des Monats weitere Haushaltsmittel in Höhe von 170 Millionen Euro freigemacht. Mit dem nun aufgelegten Programm werden die sogenannten Vorhaltekosten, die zwischen dem 17.03.2020 und dem 30.06.2020 angefallen sind, sowie Vorleistungskosten für Werbemittel finanziert. Die Hilfen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Billigkeitsleistungen gewährt. Berücksichtigt werden neue oder gebrauchte Busse mit der Schadstoffklasse Euro V oder besser.

„Ich bin erleichtert, denn auch viele Bus-Unternehmen aus dem Kreis Warendorf haben während der vergangenen Monate stillstehen müssen,“ erläutert Sendker MdB. Aufgrund der Corona-Krise war der Bus-Branche über Wochen hinweg ein Fahrstopp auferlegt worden, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. Neben den ausbleibenden Einnahmen leidet die Bustouristik außerdem unter den fortlaufenden hohen Vorhaltekosten. „Die Hilfsgelder können ab nächster Woche beantragt werden – das ist eine gute Nachricht!“, erklärt der Abgeordnete. Hierfür habe er sich als Obmann des Verkehrsausschusses in zahlreichen Gesprächen stark gemacht, schließlich sei die Busbranche gerade für den ländlichen Raum zentral, verbinde Menschen und ermögliche Kulturerlebnisse, führt der Westkirchener aus und ergänzt: „Die kleinen und mittelständischen Reisebusunternehmen tragen zu unserer Wirtschaftsleistung bei und schaffen Arbeitsplätze. Das gilt es, zu schützen!“

Anträge können elektronisch bis zum 30.09.2020 beim BAG gestellt werden. Die Antragsformulare können ab dem 24.07.2020 auf der Internetseite des BAG  heruntergeladen werden: www.bag.bund.de.

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