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Vereistes Auto, schlechte Sicht – Verkehrswacht mahnt

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Warum ein „Guckloch“ in der Windschutzscheibe nicht ausreicht:

Der Winter und die nächtlichen Minustemperaturen stellen auch in diesen Tagen viele Autofahrer wieder vor die Frage: Was kann ich tun, um das Auto eisfrei zu bekommen? Reicht das berüchtigte „Guckloch“?

Um das Auto im Winter in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen, müssen Scheiben, die Beleuchtungseinrichtungen und Seitenspiegel frei von Schnee und Eis sein.

„Wer nur das berüchtigte „Guckloch“ freikratzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit die, solange nichts passiert, mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden kann“, erklärt Werner Schweck, Geschäftsführer der Verkehrswacht. „Fahrzeugführer sollten durch alle Scheiben freie Sicht haben. Die Einschränkung des Sichtfeldes kann dazu führen, dass Gefahrensituationen deutlich später erkannt werden. Dadurch verlängert sich die Reaktionszeit und der Anhalteweg wird um ein Vielfaches erhöht. Wird bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h ein querrender Radfahrer nur zwei Sekunden später erkannt, hat dies zur Folge, dass er mit ungebremster Geschwindigkeit erfasst wird.“

Die Verkehrswacht weist darauf hin, dass man bei vereisten Fahrzeugscheiben wohl oder übel auf den altbewährten Eiskratzer zurückgreifen muss, wenn man keine Garage hat oder das Auto nicht unterstellen kann. Oder man schützt die Scheibe bequem am Vorabend durch eine Abdeckung mit speziellen Thermomatten oder einer Pappe.

Vom Enteisen mit heißem Wasser wird gewarnt. Die Scheiben könnten aufgrund der Kälte gleich wieder gefrieren und durch den Temperaturunterschied reißen. Nicht erlaubt ist, den Motor zum Abtauen der Scheiben laufen zu lassen.

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Nur ein Guckloch in der Windschutzscheibe reicht nicht. Wer nicht gründlich kratzt, riskiert ein Verwarnungsgeld.

 

  • Allgemeine Infos über die Verkehrswacht im Kreis Warendorf:

www.verkehrswacht-warendorf.de     Seite ist noch veraltet, wird zur Zeit neu gestaltet!

 

Landesverkehrswacht NRW:

www.landesverkehrswacht-nrw.de