Vorsicht im Kornfeld: Rohrweihen brüten

Die Rohrweihe, ein Greifvogel, etwa so groß ist wie ein Bussard, fällt besonders durch seinen schaukelnden Flug und die V-förmige Flügelstellung auf. Die Rohrweihe steht auf der Vorwarnliste der Roten Liste gefährdeter Brutvogelarten. Dank Schutzmaßnahmen in den letzten Jahren, entwickelt sich der Bestand im Kreis Warendorf positiv. Derzeit ist der Kreis Warendorf mit ca. 100 Brutpaaren das Schwerpunktbrutgebiet der Rohrweihen in Nordrhein Westfalen.
Wie ihr Name bereits sagt, brütet die Rohrweihe normalerweise in Röhricht- und Schilfbeständen, in denen sie auf umgeknickten Halmen ihren Horst baut. In zunehmendem Maße brüten die Rohrweihen jedoch auch in Ackerflächen, insbesondere in Wintergetreide.
Beim Schutz dieser Getreidebruten hat sich im Kreis seit Jahren eine enge Kooperation mit dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband, der Landwirtschaftskammer, den beteiligten Landwirten, der NABU-Naturschutzstation Münsterland und der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises bewährt.
Nach der Rückkehr aus den Überwinterungsgebieten in Afrika und einigen Mittelmeerländern beginnen die Rohrweihen-Paare Mitte April bis Anfang Mai mit dem Brutgeschäft. Die vier bis fünf Eier werden etwa 35 Tage bebrütet; die Jungvögel erreichen erst nach weiteren sieben bis acht Wochen die volle Flugfähigkeit. Da die Getreideernte jedoch oft beginnt, bevor die Jungvögel flügge werden, ist eine frühzeitige Lokalisierung der Brutplätze notwendig, um die Jungvögel schützen zu können.
Der genaue Brutplatz der Vögel kann nur durch langwierige Beobachtungen ausgemacht werden. Diese Aufgabe übernehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NABU-Naturschutzstation Münsterland. Nach Feststellung der Brutplätze werden die entsprechenden Landwirte informiert, um gemeinsam geeignete Schutzmaßnahmen zu besprechen. In der Regel wird hierzu auf einer etwa 50 mal 50 Meter große Fläche auf die Ernte verzichtet und diese Nestschutzzone bis zur Flugfähigkeit der Küken erhalten. Den Nutzungsausfall, der dadurch entsteht, dass das Getreide nicht geerntet wird,erstattet der Kreis Warendorf den Landwirten mit Fördermitteln des Landes NRW.

Die Untere Naturschutzbehörde bittet Bewirtschafter von Flächen, in denen Rohrweihen brüten, sich an folgende Ansprechpartner zu wenden:
Thomas Laumeier, zuständiger Mitarbeiter der NABU Naturschutzstation Münsterland, Tel. 0171/ 1962456 oder 02501/ 9719433, Anne Schulze Niehoff, zuständige Mitarbeiterin des Kreises Warendorf, Tel. 02581/ 536134.

Unsere Fotos zeigen:

Rohrweihen brüten u.a. in Ackerflächen, insbesondere in Wintergetreide. – (Foto: Thomas Laumeier)

Die Rohrweihe steht auf der Vorwarnliste der Roten Liste gefährdeter Brutvogelarten. – (Foto: Heinz Schmahlenstroht)