Corona: Frist für Antrag auf Stundung endet morgen

Maßnahme zur Liquiditätssicherung – Antrag bis 26. März

Münsterland/Emscher-Lippe-Region. – Nur noch bis morgen (Donnerstag/26. März) können Unternehmen, die durch die Coronakrise betroffen sind, einen Antrag stellen, um sich die Sozialversicherungsbeiträge für März 2020 stunden zu lassen. Auf diese kurzfristig geschaffene Möglichkeit, die Liquidität der Unternehmen spürbar zu stärken, macht die IHK Nord Westfalen aufmerksam. Der Antrag kann formlos unter Bezug auf die Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf 76 des Sozialgesetzbuchs (Viertes Buch/ IV) direkt bei der jeweils zuständigen Krankenkasse gestellt werden. Über den Stundungsantrag, der auch für den Monat April gestellt werden kann, entscheiden die Krankenkassen selbstständig. Ein entsprechender Antrag könnte folgendermaßen lauten:

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Stundung von Sozialabgaben

Mitteilung des GKV vom 25.03.2020

Arbeitgeber-Nr. _______________

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Betrieb ist bei Ihrer Krankenkasse unter der Betriebsnummer ____________ erfasst.

Aufgrund der durch die Corona – Krise verursachten wirtschaftlichen Verwerfungen verzeichnen wir erhebliche Einnahmeausfällen und sind nicht in der Lage, die Sozialversi-cherungsbeiträge fristgerecht zu begleichen.

Wir beantragen daher die Stundung und Aussetzung der Vollziehung der Beiträge gemäß § 76 SGB IV für März und April 2020 bis auf Weiteres. Bitte nehmen Sie keine fälligen Last-schriften vor (Beendigung des SEPA-Mandats). Zudem ersuche ich Sie, wie von der Bundes-regierung vorgesehen, von der Erhebung von Zinsen und Säumniszuschlägen abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen