Es gibt einen gravierenden Tierärztemangel in Deutschland. Zusätzlich sind immer weniger Menschen bereit, am Wochenende, an Feiertagen oder nachts zu arbeiten. Immer mehr Tierkliniken geben daher ihren Klinikstatus zurück und bieten KEINEN Notdienst mehr an, so wie derzeit auch die einzige Kleintierklinik im Kreis Warendorf, die ANICURA Tierklinik Ahlen.
Vielerorts müssen weite Strecken von > 50 km zurückgelegt werden, um z.B. den angefahrenen Hund, eine Bissverletzung vom Sonntagsspaziergang oder die Geburt in der Nacht tierärztlich versorgen zu lassen. Solche Notfälle halten sich aber nicht an die üblichen Geschäftszeiten einer Tierarztpraxis, sondern erfordern eine schnelle Versorgung und haben keine Zeit bis zur nächsten Sprechstunde.
Im Kreis Warendorf haben sich seit vielen Jahren 15 familiengeführte Tierarztpraxen zu einem Kleintiernotdienstring zusammengeschlossen. Die hier ansässigen Tierärzte zeigen ein vorbildliches Engagement, um Ihr vierbeiniges Familienmitglied auch abends, am Wochenende und feiertags im Notfall tierärztlich gut versorgt zu wissen. Die Tierärzte aus Ihrer Nachbarschaft machen den Unterschied! In NRW spielen sie damit eine Vorreiterrolle, denn z.B. schon in den Nachbarkreisen Gütersloh und Hamm sieht die Situation ganz anders aus: Dort gibt es bisher keinen geregelten Kreisnotdienst für Kleintiere.
Welche Tierarztpraxis im Kreis Warendorf am jeweiligen Abend, Wochenende oder Feiertag den Notdienst anbietet, erfahren Tierhalter zukünftig unter folgender, zentraler Telefonnummer:
0900 – 190 90 96
Der Kleintiernotdienstzirkel des Kreises Warendorf deckt mit seinen inhabergeführten Praxen alle Wochenenden und Feiertage im gesamten Jahr ab und steht zusätzlich unter der Woche abends von 18-22 Uhr zur Verfügung. Für das verbleibende Nachtzeitfenster hofft die Kreisstelle Warendorf der Tierärztekammer Westfalen-Lippe sehr, dass die ANICURA Kleintierklinik Ahlen mit ihrem finanzstarken Investor MARS (Schokoriegel) bald wieder ihren Pflichten als Tierklinik nachkommt und mit ihrem, trotz Fachkräftemangel im Vergleich zu den örtlichen Tierarztpraxen, deutlich umfangreicheren Personalstamm als Partner für Notfälle dienstbereit ist!
Zur Abrechnung der Notfallversorgung hat der Deutsche Bundestag im Februar 2020 eine Neuerung verabschiedet. Diese regelt auch die neuen Notdienstzeiten.
Sobald eine Behandlung im Notdienst geleistet wird, ist eine pauschale Notdienstgebühr von aktuell 59,50€ brutto (50€ netto) zusätzlich zur Behandlung fällig. Nach der gesetzlich festgelegten Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist eine Abrechnung von mindestens dem 2- bis maximal dem 4-fachen Satz nach GOT vorgegeben.
Ausgenommen davon sind die individuellen, offiziellen Öffnungszeiten der jeweiligen Tierarztpraxis, wie z.B. eine reguläre Sprechstunde am Samstag. Diese gilt nicht als Notdienst.
Notdienst ist ein rares Gut und wird es bleiben. Wartezeiten und Kosten werden zunehmen. Wenn daraus Unmut oder Frust entsteht, sollten Tierhalter bedenken, dass jeder, am Notdienst teilnehmende Tierarzt sich aus Überzeugung engagiert! Die Inhaber leisten die Bereitschaftszeit im Notdienst freiwillig, zusätzlich zu ihrer regulären Arbeitszeit! Ihnen liegt eine persönliche Betreuung ihrer Schützlinge am Herzen. Ihr Ziel ist eine den Bedürfnissen angemessene Versorgung und ehrliche Beratung.
Tiermedizin ist Vertrauenssache, auch im Notfall! Dies sollte wertgeschätzt werden, damit dieser Idealismus nicht stirbt!