Es ist ein alter Brauch: Mit dem beginnenden Frühjahr möchten die Menschen den Winter endgültig vertrieben wissen. Vielerorts begrüßen sie die warme Jahreszeit mit einem Osterfeuer, in dem symbolisch der Winter verbrannt wird. Doch wann handelt es sich um ein Osterfeuer und wann um das Verbrennen von Schlagabraum?
Osterfeuer sind sogenannte Brauchtumsfeuer. Bei Brauchtumsfeuern handelt es sich um Veranstaltungen, die für jedermann öffentlich zugänglich sein müssen und sind 14 Tage vor ihrer Durchführung bei der örtlichen Ordnungsbehörde schriftlich anzumelden, d.h. dieses Jahr bis spätestens zum 20.03.2026. Der Antrag kann online im Serviceportal der Gemeinde Beelen (https://serviceportal.beelen.de, Thema: „Osterfeuer“) gestellt werden.
Dient das Feuer der Beseitigung von Pflanzenabfällen, handelt es sich wiederum um das Verbrennen von Schlagabraum aus Maßnahmen zur Pflege von Hecken, Wallhecken, Windschutzstreifen, Kopf-/Obstbäumen sowie Ufergehölzen. Auch diese Durchführung ist bei der örtlichen Ordnungsbehörde schriftlich zu beantragen und darf nur in der in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 31. März eines jeden Jahres erfolgen. Der Antrag hierzu kann auf der Internetseite der Gemeinde Beelen runtergeladen werden (https://www.beelen.de/verwaltung-politik/formularservice, Antrag Schlagabraum).
Bei beiden Maßnahmen gilt es stets, eine erhöhte Brandgefahr durch anhaltende Trockenheit zu beachten. Maßnahmen zur möglichen Brandbekämpfung sollten vorgehalten werden (z.B. geeignete Löschmittel). Außerdem ist auf Abstände zu Gebäuden und Wäldern zu achten. Erhöhte Wachsamkeit ist erforderlich. Dazu gehört z.B. auch, das Feuer und die Windrichtung genau zu beobachten. Damit das Osterfeuer nicht zur Todesfalle für Kleintiere wird, sollte das Schnittholz erst kurz vor dem Abbrennen aufgeschichtet werden bzw. ist das aufgehäufte Material am Tag des Anzündens vorher unbedingt vorsichtig umzuschichten. So haben Tiere, die sich unter dem Brennmaterial befinden noch die Möglichkeit der Flucht. Die Verwaltung weist zudem daraufhin, dass sie sich bei langanhaltender extremer Trockenheit vorbehält, das Verbrennen von Schlagabraum oder Osterfeuer abzusagen. Bei Fragen zu den beiden Themenbereichen steht das Ordnungsamt der Gemeinde Beelen unter 02586/887-13 oder 887-14 zur Verfügung.
