Die Gewerkschaftsjugend im Münsterland appelliert an die Unternehmen und Betriebe in der Region, aufgrund der Corona-Krise ihre Auszubildenden nicht zu vernachlässigen und schon gar nicht sie sogar entlassen zu wollen.
„Junge Auszubildende gehören mit zu denjenigen, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie besonders betroffen sein können. Ausbildungsverhältnisse sind Lernverhältnisse, bei denen immer die besondere Schutzwürdigkeit der Auszubildenden an erster Stelle stehen muss. Darum fordern wir die Ausbildungsbetriebe auf, alle möglichen Maßnahmen zu prüfen, damit dieser Schutz auch gewahrt bleibt“, betont DGB-Jugendbildungsreferentin Melise Eren.
Auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes haben ausbildende Unternehmen und Betriebe grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, dass die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Dies kann auch unabhängig von der tatsächlichen Auslastung der Betriebe gewährleistet werden, indem zum Beispiel der Ausbildungsplan umgestellt wird, in eine Lehrwerkstatt zurückversetzt wird oder Lerninhalte theoretisch vermittelt werden. „Da Ausbildung ein befristetes Arbeitsverhältnis ist und aufgrund der aktuellen Situation viele Prüfungen ausfallen, empfehlen wir allen Auszubildenden, die am Ende ihrer Ausbildung sind, einen Antrag auf Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses zu stellen! Der Antrag muss schriftlich beim Ausbildungsbetrieb eingehen!“, rät die junge Gewerkschafterin.
Im Falle der ausgeschöpften Möglichkeiten kann der Bezug von Kurzarbeitergeld als allerletzte Alternative in Frage kommen. Dabei haben Auszubildende das Recht die volle Ausbildungsvergütung für mindestens 6 Wochen zu erhalten. Danach kann das Kurzarbeitergeld unter bestimmten Bedingungen auch für Auszubildende in Betracht kommen. „Dabei muss es auf dem Niveau der derzeitigen Ausbildungsvergütung liegen, damit die Existenz der Auszubildenden nicht gefährdet wird. Es darf nicht dazu kommen, dass die zuständigen Stellen ihr Kompetenzgerangel auf dem Rücken der Auszubildenden austragen!“, ergänzt Eren.