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Laubfall: Im Herbst können Gehwege rutschig werden

Foto: Haus & Grund Warendorf e.V.

Hauseigentümer sollten in den kommenden Wochen dafür Sorge tragen, dass Laub auf Gehwegen vor sowie auf dem eigenen Grundstück nicht zur Gefahr für Fußgänger wird. Das empfiehlt Haus & Grund Warendorf e.V. „Gerade in Verbindung mit Regen kann ein mit Laub bedeckter Weg sehr rutschig werden. Die Verkehrssicherungspflicht trifft den Eigentümer nicht nur bei Eisbildung und Schneefall“, so der Vorsitzende von Haus & Grund, Oliver Kock.

Er verweist hierzu auch auf die aktuell gültige Straßenreinigungssatzung der Stadt Warendorf, in der es dazu unter anderem heißt: Laub ist unverzüglich zu beseitigen, wenn es eine Gefährdung des Verkehrs darstellt.

Anfallendes Laub von Bäumen im öffentlichen Straßenraum werde in der Regel von der örtlichen Straßenreinigung beseitigt, so Oliver Kock. Die Eigentümer sollten dieses Laub nur zu Haufen zusammenfegen, so dass Straßenrinnen und Gullys nicht verstopft werden.

Laub, das von eigenen Bäumen auf den öffentlichen Gehweg gefallen ist, sollte auf dem eigenen Grundstück entsorgt werden. Eigentümer könnten das Laub beispielsweise kompostieren oder als Frostschutz für Gartenpflanzen verwenden.

Haus & Grund Warendorf weist darauf hin, dass Dritte das Laubfegen übernehmen können. Allerdings bliebe auch in diesem Fall der Eigentümer zur Überwachung verpflichtet.

Foto: Haus & Grund Warendorf e.V.